Ein Gesetzentwurf sieht strengere Strafen bei Volksverhetzung und auch den Entzug des passiven Wahlrechts vor. Was Justizministerin Constanze Geiert dem Vorschlag entgegensetzt.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert sieht geplante schärfere Konsequenzen für Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt werden, kritisch. "Wir müssen aufhören, dass wir solche vielleicht gesellschaftlich zu verurteilenden Taten immer mit dem Strafrecht sanktionieren wollen", sagte die CDU-Politikerin dem MDR.
"Insofern sollten wir uns darauf konzentrieren, in unserer Demokratie solche Dinge wie Volksverhetzung gesellschaftlich zu ahnden und auch politisch sowie gesellschaftlich dem Ganzen etwas entgegenzusetzen, aber nicht immer mit dem Strafrecht eingreifen zu wollen", sagte Geiert weiter.
Pläne des Bundesjustizministeriums
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass etwa für die Verbreitung sogenannter volksverhetzender Inhalte zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein soll. Teil des Entwurfs ist auch der Vorschlag, dass die Gerichte Menschen, die wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt werden, das passive Wahlrecht entziehen können.
Damit könnten Täter bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, in öffentliche Ämter gewählt zu werden. Der Entwurf ist aber noch längst keine beschlossene Sache.
