Wegen Plagiatsvorwürfen hatte die Uni Bonn die Politologin Ulrike Guérot vor die Tür gesetzt. Zweimal schon verlor sie in der Sache vor Gerichten - doch die 62-Jährige gibt nicht auf.
Die Politologin Ulrike Guérot zieht in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ihre Anwälte hätten Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, teilte ein Sprecher der Autorin mit. "Mit der Nichtzulassungsbeschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zulässt", hieß es dazu.
Guérot hatte gegen ihren Rauswurf geklagt, doch sowohl das Arbeitsgericht Bonn als auch das Landesarbeitsgericht Köln hatten gegen sie entschieden. Die Revision wurde in zweiter Instanz nicht zugelassen.
Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte diese, doch das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage ab. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben habe, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Das Landesarbeitsgericht kam in zweiter Instanz ebenfalls zu dem Urteil, dass die Kündigung wirksam sei. Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens ließen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu, so das Gericht.
Scharfe Kritik an Corona-Schutzmaßnahmen
Guérot hatte das Urteil als "sowohl juristisch wie politisch fragwürdig" bezeichnet. Die Entscheidung betreffe nicht nur ihre Person, sondern stelle grundsätzliche Fragen zum Schutz von Wissenschaftsfreiheit und abweichenden Meinungen im akademischen Raum.
Die 62-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers "Wer schweigt, stimmt zu", hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.
