Polizist gestorben: Mordprozess nach tödlicher Verfolgungsjagd gestartet

Published 2 hours ago
Source: stern.de
Polizist gestorben: Mordprozess nach tödlicher Verfolgungsjagd gestartet

Mit mehr als 170 km/h durch die Ortschaft: Eine Verfolgungsjagd in Brandenburg endet für einen Polizisten tödlich. Der Fahrer des Fluchtautos steht nun vor Gericht – ihm wird Mord vorgeworfen.

Es ist ein Fall, der bundesweit für Aufsehen sorgte: Ein junger Polizist aus Dresden wird von einem mutmaßlichen Autodieb erfasst und stirbt. Der 32-Jährige war im brandenburgischen Lauchhammer gerade dabei, einen sogenannten Stop-Stick – eine Art Nagelgürtel – auf die Fahrbahn zu legen. So will der Polizist den jetzt Angeklagten stoppen. Dann trifft der Wagen ihn mit voller Wucht. Vor Gericht ist nun der Mordprozess gegen den 27-Jährigen gestartet.

Mit einer roten Mappe vor dem Gesicht und der Rest des Kopfes mit einem Sakko abgehangen betritt der Angeklagte den Saal im Cottbuser Landgericht. Ihm wird die Tötung des Polizisten vorgeworfen, den er bei einer Verfolgungsjagd mit den Beamten tödlich verletzt haben soll. Zu Prozessbeginn begleitet ihn ein Dolmetscher, der die Anklageschrift sowie die Ausführungen seines Verteidigers für ihn übersetzt. Der 27-jährige polnische Staatsangehörige macht Angaben zu seiner Person, schweigt aber ansonsten.

Mit 170 Kilometern pro Stunde durch die Ortschaft

Vor einem Jahr soll er mit weiteren Männern in einer Nacht Anfang Januar zwei Autos in Niedersachsen gestohlen haben. Er saß am Steuer eines Begleitfahrzeuges. Bei einer Kontrolle seines Wagens soll der Angeklagte die Flucht ergriffen haben. Es folgt eine Verfolgungsjagd durch die Brandenburger Provinz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, teilweise in geschlossenen Ortschaften mit mehr als 170 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein und mehrfach rücksichtslos überholt zu haben.

Beim Versuch, innerorts ein Auto zu überholen, erfasst der 27-Jährige mit seinem Wagen einen 32-jährigen Polizisten. Der Beamte fliegt 15 Meter durch die Luft und rutscht weitere acht Meter über den Untergrund. Sein Schädel ist zertrümmert. Er stirbt noch an der Unfallstelle.

Nun steht der polnische Staatsangehörige wegen Mordes vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe mit der Tat verdecken wollen, dass er als Mitglied einer Autoschieber-Bande an einem Diebstahl beteiligt war. "Verdeckungsabsicht" gilt juristisch als ein Mordmerkmal.

Verteidiger beantragt Ende des Strafverfahrens

Zu Prozessbeginn beantragte der Verteidiger des Angeklagten nun die Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant sei wegen der zugrunde liegenden Strafsache bereits verurteilt worden, sagte er. Er argumentierte, dass der 27-Jährige bereits wegen des unmittelbar zuvor stattgefundenen Autodiebstahls vor dem Landgericht in Hildesheim zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sei.

Vor dem tödlichen Vorfall hatten er und mehrere Mittäter zwei Autos gestohlen: einen Audi und einen Jeep. Für den Diebstahl des Audi war der Angeklagte bereits in Hildesheim im September 2025 verurteilt worden. Das dortige Landgericht war zuständig, weil der Ort des Diebstahls (Nörten-Hardenberg) in Niedersachsen liegt.

Verteidigung sieht bereits abgeurteilte Tat

Der Verteidiger argumentierte, der Autodiebstahl und die spätere Tötung des Beamten seien als eine "prozessuale Tat" zu werten. Beide Autos hätten nur rund fünf Kilometer voneinander entfernt gestanden. Damit sei ein enger zeitlicher Zusammenhang zu sehen, zu dem laut Verteidiger auch die spätere Flucht zähle. Dieses "Herausnehmen" des Diebstahls des Autos sorge dafür, dass weitere Tatvorwürfe wie Mord nicht mehr erhoben werden könnten, führte der Verteidiger aus. Eine doppelte Bestrafung derselben Tat sei nicht zulässig.

Man habe mit einer solchen Argumentation gerechnet, sagte der Vorsitzende Richter zu den Ausführungen des Verteidigers. Er sehe jedoch keine einheitliche Tat. Zwischen Diebstahl und tödlichem Geschehen hätten mehrere Stunden gelegen, zudem habe sich der Vorfall weit entfernt vom ursprünglichen Ort des Diebstahls in Niedersachsen zugetragen.

Der Antrag des Verteidigers ist damit nicht abgelehnt. Die Kammer werde nun prüfen, ob das Verfahren tatsächlich einzustellen sei. Der Vorsitzende Richter deutete an, dass er nicht damit rechne, dass es so weit komme. Für eine abschließende Klärung des Antrags brauche die Kammer allerdings noch Zeit. Der Prozess soll am kommenden Montag fortgesetzt werden. Insgesamt sind neun Prozesstage angesetzt.

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