Wölfe haben im vergangenen Jahr mehr als 4.000 Nutztiere gerissen. Jetzt will die Politik eingreifen – doch Naturschützer warnen vor unerwünschten Folgen.
Abschüsse von Wölfen sollen nach dem Willen der Bundesregierung erleichtert werden. Das Bundeskabinett hat eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht beschlossen. Damit sollen sogenannte Problemwölfe leichter getötet werden können. Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Hütehunde sollen aber weiterhin finanziell gefördert werden.
Sonderregeln für Almen und Deiche
Wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, können die Länder auch die Kontrolle der Bestände über die Jagd ermöglichen. Zudem können sie Gebiete bestimmen, in denen die Jagd auf den Wolf erforderlich ist, weil Weidetiere sich dort schwer vor ihm schützen lassen, etwa mit speziellen Zäunen. Das kann auf Almen oder Deichen der Fall sein.
Umweltschützer kritisierten die geplanten Änderungen. Bereits heute erlaube das Naturschutzrecht Maßnahmen gegen auffällige Wölfe, hieß es vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). In Regionen mit geringen Beständen könnten diese durch eine weiterreichende Jagd erlöschen. "Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse", warnte die Organisation. Entscheidend hierfür sei ein konsequenter Herdenschutz. "Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen."
Mehr als 1.600 Wölfe, rund 1.100 Übergriffe
Dem Gesetzentwurf zufolge gab es im vergangenen Jahr rund 1.100 Vorfälle, bei denen Wölfe rund 4.300 Nutztiere gerissen oder verletzt haben. Für Herdenschutzmaßnahmen wurden rund 23,4 Millionen Euro ausgegeben, weitere rund 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen an Halter. "Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohendenBelastungen für die Weidetierhalter", heißt es im Entwurf.
Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes gab es zuletzt mehr als 1.600 Wölfe in Deutschland. Sie lebten vor allem im Bereich von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. Aber auch in allen anderen Flächenbundesländern (außer dem Saarland) wurden Wolfsterritorien nachgewiesen.
