Wahlkampf: Darmstadt erleichtert Aufstellen von Wahlplakaten

Published 20 hours ago
Source: stern.de
Wahlkampf: Darmstadt erleichtert Aufstellen von Wahlplakaten

Wahlplakate auf an Straßen und auf Wiesen: In Südhessen wird dies außerorts für die Kommunalwahl einfacher. Ziehen die anderen Regierungspräsidien mit?

Wahlplakate zur Kommunalwahl im März dürfen im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt außerorts ohne Genehmigung aufgestellt werden. Bei den Regierungspräsidien in Kassel und Gießen wird dies anders gehandhabt. 

Aus Darmstadt hieß es, angesichts der Vielzahl der Anträge sowie der damit verbundenen Bearbeitungszeiten verzichte das Regierungspräsidium auf Einzelgenehmigungen. Wenn Parteien, Wählervereinigungen oder Personen die Bestimmungen des Regierungspräsidiums einhielten, dürften sie ab dem 15. Januar solche Plakate außerorts aufhängen, hieß es.

Was machen die anderen Regierungspräsidien?

Die Regierungspräsidien in Gießen und Kassel könnten nach eigenen Angaben den gleichen Schritt gehen, machen dies aber nicht. Es werde kein so hoher Verwaltungsaufwand verzeichnet wie in Darmstadt. Wahlwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften bleibe deshalb weiter genehmigungspflichtig.

"Ausnahmen von dieser Regelung können beantragt und genehmigt werden", hieß es aus Kassel. Bei Wahlwerbung müsse immer darauf geachtet werden, dass weder der Straßenverkehr noch die Verkehrsteilnehmenden gefährdet oder beeinträchtigt würden. Plakate dürften weder farblich noch in ihrer Form mit Verkehrszeichen und -einrichtungen verwechselt werden. "Außerdem ist Plakatwerbung generell im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Bahnübergängen sowie im Innenrand von Kurven unzulässig." Es gebe noch weitere Einschränkungen.

Was ist die Rechtsnorm?

Geregelt ist dies in Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es, dass außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton verboten ist, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder belästigt werden könnten.

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