Nach einer Corona-Impfung kann eine Frau auf einem Ohr nicht mehr hören – ihr zufolge ein Impfschaden, für den der Hersteller haften muss. Die Frage liegt nun bei Deutschlands oberstem Zivilgericht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Montag (11.00 Uhr) mit der Haftung eines Impfstoffherstellers für Gesundheitsschäden nach einer Corona-Schutzimpfung. Das Gericht verhandelt in Karlsruhe über die Klage einer Frau gegen das Unternehmen Astrazeneca.
Die Klägerin wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen das Corona-Virus geimpft. Nach der Impfung wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt – darunter ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr. Sie führt die Schäden auf den Impfstoff zurück und meint, dieser hätte kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt.
Von Astrazeneca verlangt sie vor Gericht Auskunft unter anderem zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen sowie Schadenersatz. In den Vorinstanzen am Landgericht Mainz und dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg. Ob der BGH am Montag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. VI ZR 335/24)
