Weniger Unterstützung: Wer jetzt aus der Ukraine flüchtet, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld

Published 5 hours ago
Source: stern.de
Weniger Unterstützung: Wer jetzt aus der Ukraine flüchtet, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld

Bisher hatten es Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland leichter als andere Flüchtlinge. Doch jetzt erhöht die Bundesregierung den Druck. Was bedeutet das für sie?

Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflohen sind, haben hierzulande Vorteile im Vergleich zu Geflüchteten aus anderen Ländern. Ein Punkt ist, dass ihnen bereits ab Juni 2022 der Anspruch auf Bürgergeld zugesprochen wurde – statt der niedrigeren Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das soll sich nun aber ändern: Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert der Bundestag am Donnerstag zum ersten Mal. Die Änderungen betreffen Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind.

Woran liegt die nach Herkunft unterschiedliche Behandlung?

Geflüchtete aus der Ukraine werden nicht als Asylbewerberinnen und -bewerber betrachtet, sondern als Geflüchtete auf Grundlage der sogenannten EU-Massenzustromrichtlinie. Diese geht auf die Erfahrungen der Kriege auf dem Balkan zurück, wurde aber erstmals kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine am 3. März 2022 aktiviert. Individuelle Asylverfahren sind demnach nicht erforderlich, auch besteht sofort ein Anrecht auf Arbeitsaufnahme.

Was wird jetzt geändert?

Am besonderen Status der Geflüchteten aus der Ukraine ändert sich grundsätzlich nichts. Allerdings sollen alle, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind oder einreisen, nur noch Anspruch auf Unterstützung nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten – so wie es schon einmal in der kurzen Zeitspanne zwischen dem russischen Überfall am 24. Februar und dem 31. März 2022 der Fall war.

Für Menschen aus der Ukraine, die nach dem 31. März 2025 eingereist sind und bereits Bürgergeld beziehen, gilt eine Übergangslösung: Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können sie noch maximal drei Monate lang Bürgergeld beziehen.

Welche Folgen hat das für die Betroffenen?

Aufgrund des sogenannten "Rechtskreiswechsels" fallen staatliche Unterstützungsleistungen niedriger aus. Die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen um etwa 20 Prozent unter dem Bürgergeld. Die genaue Höhe hängt von individuellen Voraussetzungen ab, für Alleinstehende gilt seit dem Jahreswechsel ein Grundbedarf von 455 Euro. Beim Bürgergeld beträgt der Regelsatz 563 Euro, wobei die Leistungen nicht genau vergleichbar sind. Zuständig ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt.

Was ändert sich für die Gesundheitsversorgung?

Statt einer regulären Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erhalten die betroffenen ukrainischen Geflüchteten Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Die Krankenkassen werden dadurch entlastet. Anspruch auf volle Gesundheitsversorgung besteht (wie auch für andere Geflüchtete) erst nach drei Jahren legalem Aufenthalt in Deutschland oder dann, wenn die Betroffenen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen und Steuern und Sozialbeiträge zahlen.

Welche Folgen hat die Neuregelung für die Betroffenen noch?

Der Druck auf die betroffenen Geflüchteten, eine Arbeit aufzunehmen, steigt. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Allerdings entfällt die bisherige Betreuung durch die Jobcenter, auch wenn ein Beratungsanspruch durch die Agenturen für Arbeit weiterhin bestehen soll.

Spart der Staat durch die Neuregelung Geld?

Unmittelbar zunächst einmal nicht. Erwartet werden für das laufende Jahr Minderausgaben für den Bund beim Bürgergeld von 680 Millionen Euro und für die Kommunen von 50 Millionen Euro. 2027 sollen der Bund 300 Millionen Euro und die Kommunen 20 Millionen Euro einsparen. Hinzu kommen weitere, kleinere Ersparnisse, etwa bei der Grundsicherung im Alter.

Durch die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen Ländern und Kommunen jedoch voraussichtlich 2026 Mehrkosten von 862 Millionen Euro und 2027 von 394 Millionen Euro. Ein Grund dafür ist ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand, vor allem für die Kommunen. Der Bund will den Ländern für die Mehrkosten eine pauschalierte Entlastung zahlen.

Categories

UkraineBürgergeldDeutschlandFlüchtlingeArbeitsamtEUAsylbewerberleistungsgesetz