
Die Richterin bescheinigt dem Angeklagten eine „egozentrische Persönlichkeit“ und „hohe Eifersucht“. Sie verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.


Die Richterin bescheinigt dem Angeklagten eine „egozentrische Persönlichkeit“ und „hohe Eifersucht“. Sie verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.