Melanie Müller soll bei einem Auftritt als Schlagersängerin im September 2022 einen Hitlergruß gezeigt haben. Nun ist im Berufungsprozess ein milderes Urteil gefallen.
Die Schlagersängerin Melanie Müller, 37, ist wegen Hitlergruß-Vorwürfen und Drogenbesitzes auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den gesteckten rechten Arm nach oben zu strecken, sagte Karen Aust, Vorsitzende Richterin am Landgericht Leipzig.
Das Gericht verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.
Geldstrafe statt Freispruch für Melanie Müller
Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung und die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, wie sie sie schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die gefundenen Drogen hätten zudem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. Dem glaubte das Gericht aber nicht.
Konkret geht es um ein Konzert in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Dort soll die frühere RTL-Dschungelkönigin den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem soll sie einen anderen Mann ermuntert haben, den Gruß ebenfalls zu zeigen, und weitere Anwesende ermuntert haben, ihr mit "Heil-Rufen" zu antworten.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.
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