Zwei Jahre nach der Tötung eines tunesischen Geflüchteten in Baden-Württemberg muss der Fall neu aufgerollt werden. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss erneut herausfinden, was genau passierte und ob es doch Mord war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Leichenteile des Opfers waren vier Monate nach der Tat von einem Taucher im Rhein entdeckt worden. (Az. 1 StR 216/25)
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte den Tunesier am 23. Dezember 2023 in dessen Unterkunft im Ort Rickenbach nach einem Streit erschossen hatte. Er habe die Leiche dann zerstückelt und die Leichenteile in den Rhein geworfen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags und verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gegen ihn.
Die Schwester des Opfers wandte sich an den BGH, um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Dieser hob das Urteil des Landgerichts nun komplett auf. Es muss neu verhandeln und entscheiden.
