Erst Gift im Kaffee, dann 23 Schläge mit einem Eisenrohr: Ein 41-Jähriger soll seine Ex-Freundin getötet haben. Die Anklagebehörde will eine harte Strafe - die Verteidigung etwas völlig anderes.
Nach dem gewaltsamen Tod einer 38-Jährigen im Landkreis Peine fordert die Anklagebehörde eine lebenslange Gefängnisstrafe für den Ex-Lebensgefährten des Opfers. Der 41-Jährige sei als Täter überführt, von einem "durchgängigen Tötungsvorsatz" sei auszugehen, sagte die Staatsanwältin im Prozess am Landgericht Hildesheim. Sie warf ihm hohe kriminelle Energie und Brutalität vor.
Thomas Sörgel, einer seiner beiden Verteidiger, forderte dagegen einen Freispruch und die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls. Die Plädoyers werden am Freitag fortgesetzt, am 27. Januar soll das Urteil verkündet werden.
23 Schläge mit Eisenrohr
Zum Prozessauftakt hatte der 41 Jahre alte Angeklagte abgestritten, die Frau getötet zu haben. "Ich habe mit den Vorwürfen nichts zu tun", sagte er damals. Der Landwirt ist wegen versuchten Mordes und Totschlags angeklagt.
Er soll Ende Februar 2025 in einem Wohnhaus in Rietze bei Edemissen 23 Mal mit einem Eisenrohr auf den Kopf der Frau geschlagen und sie eine Treppe hinuntergestoßen haben. Die Mutter von drei Kindern, darunter zwei gemeinsame Kinder, erlitt ein Hirntrauma und Knochenbrüche, auch einen Schädelbruch, und starb an Blutverlust.
Laut Anklage soll der Mann mit einer neuen Lebensgefährtin eine Wohnung auf dem Hof seiner Eltern bezogen haben. Seine frühere Lebensgefährtin, von der er getrennt lebte, soll er im Glauben gelassen haben, mit ihr und den Kindern dort einziehen zu wollen. Darunter habe die 38-Jährige psychisch gelitten, sagte die Staatsanwältin.
Mordversuch mit Insektizid
Einige Tage vor der Tat soll er bereits versucht haben, die Frau zu töten. Er soll ihre Kaffeemaschine mit dem nicht mehr zugelassenen Insektizid Parathion oder E605, dem sogenannten Schwiegermuttergift, präpariert haben. Sie soll jedoch einen seltsamen Geruch und eine blaue Färbung wahrgenommen und den Kaffee nicht getrunken haben.
Die Staatsanwältin warf dem Mann "viele Lügen" und manipulatives Verhalten vor. Nur: "Keine Ihrer Lügen war irgendwie überzeugend." Zur Vermutung, es habe einen unbekannten Täter gegeben, sagte sie: "Es gab keinen Dritten."
Nebenklagevertreterin: "Er hat sie entsorgt."
Auf das in einem Brunnen gefundene Eisenrohr - ursprünglich galt ein Brecheisen als Tatwaffe - habe er selbst in einem Brief an seine neue Lebensgefährtin hingewiesen, dann aber die Passage durchgestrichen. So habe er überraschend ein Puzzleteil für die Aufklärung geliefert. Sein Motiv blieb unklar - aber der Unterhalt könne eine Rolle gespielt haben, sagte sie. Auch habe er die Kontrolle über seine Ex-Partnerin verloren, Eifersucht sei dazugekommen.
Die Nebenklagevertreterin warf dem Mann vor: "Er hat sie entsorgt, beseitigt, um ein bequemes Leben zu haben." Er habe sich ein harmonisches Familienleben mit den Kindern gewünscht, die 38-Jährige störte demnach. Auch die Nebenklagevertreterin forderte eine lebenslange Strafe.
Verteidiger: Tat mit sexuellem Motiv?
Das sah Sörgel völlig anders: Das Opfer sei mit hochgezogenem Pullover und BH gefunden worden - das deute auf eine Tat mit sexuellem Motiv hin. Diesem Hinweis auf einen möglichen Dritten sei aber nicht nachgegangen worden. Dem 41-Jährigen ein finanzielles Motiv zu unterstellen, sei absurd. Die 38-Jährige hatte aus seiner Sicht keinen Unterhalt zu erwarten. Er betonte: "Ich meine, Totschlag kann ihm nicht nachgewiesen werden."
Die Staatsanwaltschaft in Hildesheim bestätigte auf Nachfrage, dass gegen den Angeklagten zudem wegen des Verdachts zur Anstiftung zum Mord ermittelt wird. Grundlage dafür seien Zeugenaussagen im Prozess, sagte eine Sprecherin. Nach einem Bericht der "Braunschweiger Zeitung" hatte ein Mithäftling im Verfahren ausgesagt, der Angeklagte habe ihm Geld geboten, um Zeugen zu beseitigen. Der 41-Jährige wies den Auftragsmord-Vorwurf zurück.
