Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind ab Montag nicht mehr gültig. Was droht, wenn die Frist verpasst wird?
Nach und nach müssen Führerscheinbesitzer in den kommenden Jahren ihren "Lappen" gegen ein neues Dokument austauschen. Wann wer dran ist, hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab. Die Frist für in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellte Dokumente läuft an diesem Montag (19. Januar) ab. Dann wird eine erste Generation der Plastik-Führerscheine ungültig. Kommunalen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz hat der Umtausch in fälschungssichere Scheckkarten geschäftige Wochen mit vielen Anträgen beschert. Eine Folge für Bürger waren lange Bearbeitungszeiten.
Es hängt auch an der Bundesdruckerei
"Der Führerschein-Umtausch läuft in Mainz, wie in ganz Deutschland, eher schleppend", sagte ein Sprecher der Landeshauptstadt. "Viele Bürger sind sich der ablaufenden Fristen zu spät bewusst geworden und haben nicht rechtzeitig den Umtausch beantragt."
Die städtische Fahrerlaubnisbehörde in Koblenz etwa verzeichnete seit Dezember einen nahezu zehnfach höheren Antragseingang. Während im Kreis Mainz-Bingen im Schnitt vier bis sechs Wochen vergehen, bis der neue Führerschein zugestellt werden kann, spricht der Landkreis Mayen-Koblenz von bis zu acht Wochen – etwa doppelt so lange wie üblich. Ursache dafür ist demnach nicht nur die hohe Zahl an Anträgen, sondern auch die starke Auslastung der Bundesdruckerei, die für Herstellung und Versand der neuen Plastikkarten zuständig ist.
Kaum Möglichkeiten der Onlinebeantragung
In Mainz erfolgt die Terminbuchung für die Stellung eines Antrags zwar ausschließlich online, der Antrag selbst muss aber persönlich vor Ort gestellt werden. Derzeit arbeite man an einer Möglichkeit der Online-Beantragung für die kommenden Umtausch-Fristen, heißt es von der Stadt. Nur vereinzelt, etwa in der Stadt Koblenz oder dem Landkreis Bitburg-Prüm in der Eifel, gibt es Online-Antragsmöglichkeiten. Dennoch bleibt der persönliche Gang zur Behörde meist unvermeidbar, da der alte Führerschein abgegeben und entwertet werden muss. Das bindet Personal und Terminkapazitäten.
Abgesehen vom bürokratischen Aufwand braucht es für die neue Führerschein-Karte keine erneute Fahrprüfung und keinen Gesundheitscheck. Für einen Antrag braucht es den alten Führerschein, Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und gegebenenfalls Nachweise über Namensänderungen. Die Kosten liegen in der Regel bei 30 bis 40 Euro.
Ziel: 2033 einheitlicher Führerschein in der EU
Bis 2033 werden alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, etappenweise in den neuen EU-Führerschein umgetauscht. So solle sichergestellt werden, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Im nächsten Jahr sind Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe.
Der neue Führerschein muss, anders als der bisherige, alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei geht es vor allem um die Aktualität des Bildes. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben schon eine Verlängerungsfrist.
Es droht ein Verwarngeld
Der Umtausch des Führerscheins sei für alle Auto- und Motorradfahrer, die einen Führerschein von vor 2013 haben, verpflichtend, betonte der ADAC Hessen-Thüringen. "Wurde der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro", erläuterte eine Sprecherin. "Allerdings erlischt nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments, die Fahrerlaubnis bleibt weiter bestehen."
Betroffene dürften daher auch nach Ablauf der Frist unbefristet weiterfahren. "Es handelt sich nicht um "Fahren ohne Führerschein"." Im Ausland könnten sie jedoch trotzdem Probleme bekommen, wenn sie noch ihren alten Führerschein dabeihaben. "Insbesondere beim Buchen von Mietfahrzeugen kann es schwierig werden."
