Nach dem Mord an einer 14-Jährigen aus Bad Emstal prüft das Landgericht Kassel den Fall neu. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufgehoben.
Das Landgericht Kassel befasst sich ab Freitag (9.00 Uhr) erneut mit dem Fall einer getöteten 14-Jährigen aus Bad Emstal (Landkreis Kassel). Die Schülerin war im September 2023 erwürgt worden. Ein damals 20 Jahre alter Bekannter der Jugendlichen hat die Tat gestanden. Er war bereits im Mai 2024 unter anderem wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Die Staatsanwaltschaft ging in die Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf, weil das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte. Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe.
BGH hob Urteil teilweise auf
Die Anwendung des Paragrafen 106 JGG weise "durchgreifende Rechtsfehler" auf, argumentierten die Karlsruher Richter. Die Strafe nach ihm zu vollziehen sei unwirksam. Der Strafausspruch halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Neben ihm hob der BGH auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung sowie der Vollziehung der Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt auf. Die Verurteilung wegen Mordes wurde nicht beanstandet.
Der Fall muss nun von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts erneut verhandelt und entschieden werden. Das Landgericht hat zunächst einen weiteren Termin am 23. Januar anberaumt.
