Rente: Was kommt 2026 auf Rentner und Beitragszahler zu?

Published 3 hours ago
Source: stern.de
Rente: Was kommt 2026 auf Rentner und Beitragszahler zu?

Womit müssen Rentner und Beitragszahler im neuen Jahr rechnen? Einige Änderungen sind lange diskutiert worden, andere stehen eher im rentenpolitischen Kleingedruckten.

Über Wochen beherrschte das Ringen um das schwarz-rote Rentenpaket die innenpolitische Debatte. Mit dem Jahreswechsel treten weite Teile davon nun in Kraft. Dennoch dürfte auch im neuen Jahr nicht weniger als im alten über die Rente geredet und gestritten werden – eher noch mehr. Daneben ändern sich geräuschlos einige Größen für Menschen, die in Rente gehen oder in Rente sind. Das hat Auswirkungen im Geldbeutel und womöglich auf die konkrete Lebensplanung der Betroffenen.

Wie die Haltelinie verlängert wird

Die erste und wichtigste Rechtsänderung durch das Rentenpaket, das vor Weihnachten beschlossen wurde, sorgt eigentlich nur für eine Fortsetzung des Bestehenden: Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent fixiert. Diese Haltelinie hat bereits gegolten, aber nur bis 2025. Nun wird sie nach dem Gesetz von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), das nach langen Diskussionen verabschiedet wurde, verlängert.

Das bedeutet, dass die Renten so steigen wie die Löhne, nach Abzug von Beiträgen, aber vor Steuern. Im Juli werden die Renten angepasst. Ohne Verlängerung fielen künftige Anpassungen niedriger aus. Ohne Gesetz läge das Rentenniveau 2031 nur bei 47 Prozent.

Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis zwischen einer Standard-Rente mit 45 Jahre Beitragszahlung (auf Basis eines Durchschnittseinkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers.

Wie die Renten im Juli steigen

Für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies wieder spürbar höhere Bezüge. Erstmals hat die Haltelinie 2024 gegriffen. Auch in den kommenden Jahren wird der Bund das Geld zuschießen, das dafür nötig ist, die Renten mit den steigenden Einkommen Schritt halten zu lassen – obwohl immer mehr Vertreterinnen und Vertreter der Generation Babyboomer in Rente gehen. 

Im Juli 2026 wachsen die Renten voraussichtlich um 3,7 Prozent, ähnlich wie 2025. Eine Rente von 1.000 Euro würde damit um 37 Euro steigen. Ausschlaggebend ist vor allem die Steigerung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer um 3,6 Prozent. Bei der erwarteten Inflationsrate um 2 Prozent steigt die Kaufkraft der Renten. Die genaue Rentenerhöhung steht im Frühjahr fest.

Die mit dem jüngsten Rentenpaket ausgeweitete Mütterrente startet erst 2027.

Wer dafür zahlt 

Das tun die Beitrags- und Steuerzahler. Bereits seit neun Jahren in Folge ist der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird, steigt 2026 von monatlich 8.050 auf 8.450 Euro.

89 Prozent der steigenden Beitragseinnahmen der Rentenkasse von rund 321 Milliarden Euro entfallen 2025 auf Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit. Mehr als 120 Milliarden Euro insgesamt sollen im neuen Jahr vom Bundeshaushalt in die an die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Die Mehrausgaben aufgrund des konstanten Rentenniveaus soll der Bund erstatten. Laut Bundesrechnungshof sind das bis 2031 aufsummiert rund 25 Milliarden Euro. Weil durch das stabile Niveau auch über das Jahr 2031 hinaus die Renten und die Rentenausgaben höher sind, werde der Bund dauerhaft belastet – bis 2040 mit rund 150 Milliarden Euro. "Die angespannte Lage des Bundeshaushalts wird dadurch weiter verschärft", so der Bundesrechnungshof.

Die Rentenausgaben wachsen: bis 2030 um geschätzt 25,8 Prozent. Die jährlichen Rentenerhöhungen machen ein Plus um 18,1 Prozent aus. Mehr Rentnerinnen und Rentner unter anderem durch die stärkeren Geburtsjahrgänge und die steigende Lebenserwartung tragen mit plus 6,5 Prozent bei.

Neues zum Rentenalter und zur Besteuerung

Auch andere konkrete Änderungen hält das neue Jahr parat. Bei der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 bis 2031 erreicht der Jahrgang 1961 nun seine reguläre Altersgrenze – mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter.

Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher "Rente ab 63") liegt die Altersgrenze für 1962 Geborene nun bei 64 Jahren und acht Monaten. Sie erhöht sich um zwei Monate pro Jahrgang bis 65.

Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro (Höchstbeitrag: 1.571,70 Euro).

Der Steuergrundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro; für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Jahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte – auf null im Jahr 2058.

Aktivrente

Eine weitere Neuerung tritt durch die jüngste Gesetzgebung in Kraft. Mit der sogenannten Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner in Beschäftigung nun 2.000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. 168.000 Menschen in Rente könnten der Bundesregierung zufolge arbeiten. Wie viele es tun, ist offen. Ein Verbot von befristeter Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus wurde gestrichen.

Rentenkommission – neuer Streit, neue Wege?

Kurz vor Weihnachten hat die Regierung auch noch eine Kommission für die Alterssicherung auf den Weg gebracht. Deren 13 Mitglieder aus mehreren Generationen sollen sich bis Sommer überlegen, wie die Rente in Zukunft aussehen soll. Unter ihnen ist auch der Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU). Er hatte als "Rentenrebell" wegen der erwarteten Milliardenkosten gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus gestimmt. Auch die betriebliche und private Vorsorge sollen neben der gesetzlichen auf den Prüfstand.

Die Kommission widmet sich Fragen wie: Kann es künftig eine einzige Größe geben für alle drei sogenannte Säulen, die das Gesamtniveau der Versorgung anzeigt? Wie viel soll künftig privat vorgesorgt werden müssen, damit ein auskömmlicher Lebensabend gesichert ist? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zum Jahresausklang gesagt, die gesetzliche Rente werde eine "Basisabsicherung" bleiben, dazu müsse aber sehr viel stärker die private und betriebliche Altersversorgung gehören.

Vor allem aber: Soll es eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben, ein höheres Renteneintrittsalter oder eine Koppelung an die steigende Lebenserwartung? Werden weitere Gruppen wie Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen?

Es dürfte kontrovers zugehen in dem Gremium. Ab Mitte des Jahres will die Koalition an die Umsetzung einer in der Kommission entworfenen weiteren Rentenreform gehen. Für dieses Vorhaben dürfte das Gremium reichlich Konfliktstoff übrig lassen.

Rentenreform 2025 BMAS: Änderungen im neuen Jahr DRV Bund: Änderungen im neuen Jahr DRV Bund über das Rentenniveau Bundesrechnungshof zur Rentenreform

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