Die Gruppe Antifa-Ost soll in Budapest und Erfurt Rechtsextremisten attackiert haben. Fünf junge Frauen und ein Mann stehen in Düsseldorf vor Gericht - unter anderem wegen versuchten Mordes.
Am Düsseldorfer Oberlandesgericht hat der Prozess gegen sechs mutmaßliche Antifa-Aktivisten begonnen, die in Budapest und Erfurt Rechtsextremisten angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben sollen. Die Bundesanwaltschaft wertet dies in zwei Fällen als versuchten Mord.
Der Prozess startete unter großem Andrang der Öffentlichkeit im Hochsicherheitstrakt des Gerichts, dessen großer Saal erstmals fast bis auf den letzten Platz gefüllt war. Aus den Reihen der Zuschauer kam es vor Prozessbeginn zu Sympathiebekundungen für die Angeklagten, die mit Applaus empfangen wurden.
Zwei Angeklagte zeigten auf Mappen "Solidarität mit Maja", die sich derzeit in Ungarn wegen der Vorfälle in Budapest verantworten muss. Ein Prozess gegen weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe findet derzeit in Dresden statt.
Vier Heranwachsende
Weil vier der sechs Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsende waren, unterbrach der Senat die Verhandlung, um über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten, entschied aber schließlich, öffentlich zu verhandeln. Das habe man sich nicht leicht gemacht, "weil die US-Regierung möglicherweise auch sie auf die Terrorliste gesetzt hat", sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler zu den Angeklagten.
Ihnen wird von der Bundesanwaltschaft außer versuchtem Mord die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Angeklagt sind fünf junge Frauen und ein junger Mann aus Jena und Leipzig. Sie sind 22 bis 25 Jahren Jahre alt und sollen Mitglieder der Antifa-Ost sein.
Die Angeklagten hätten im Februar 2023 in Budapest versucht, "vom militanten Antifaschismus motiviert", andere Menschen aus niedrigen Beweggründen heimtückisch zu töten, sagten die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Sie listeten sieben Überfälle auf politische Gegner auf.
Szenario-Trainings
In sogenannten Szenario-Trainings seien die Überfälle geübt worden: Eine personelle Überzahl vermummter Angreifer habe mit Pfefferspray und Schlagwerkzeugen zugeschlagen, die Angriffsdauer sei vorab verabredet worden. Die Angeklagten hätten zudem Wohnungen unter falschen Namen angemietet und als Rückzugsort genutzt.
So sei ein Bekleidungsgeschäft in Erfurt, in dem von der rechten Szene beliebte Modemarken vertrieben wurden, ausgekundschaftet und schließlich überfallen worden. Die Verkäuferin sei zu Boden gerissen und mindestens 20 Mal auf sie eingeschlagen worden. Im Laden sei ein Sachschaden in Höhe von 65.000 Euro angerichtet worden.
Ebenfalls in Erfurt seien zwei Mitglieder der rechten Szene, namentlich der Kleinpartei "Neue Stärke", angegriffen und mit Hammer und Teleskop-Schlagstöcken lebensgefährlich verletzt worden. Ein Überfallener habe einen Schädelbasisbruch erlitten und bleibende Schäden. Auch der zweite Überfallene sei lebensbedrohlich verletzt worden.
In Budapest seien mehrere Opfer, die die Angeklagten für Neonazis hielten, ebenfalls überfallen und mit Schlägen auf den Kopf traktiert worden. Dabei habe ein Opfer ebenfalls eine Schädelfraktur erlitten.
Verteidiger kritisieren Bundesanwaltschaft
Die Verteidiger kritisierten die Bundesanwaltschaft. In diesem Verfahren würden Heranwachsende mit dem Vorwurf des versuchten Mordes überzogen, "die wegen Körperverletzungsdelikten vor den Jugendrichter eines Amtsgerichts gehörten". Der Generalbundesanwalt habe die Delikte zum versuchten Mord hochgestuft und halte nun an diesem Vorwurf fest.
Weder die bislang befassten Gerichte in München und in Dresden noch die Justiz in Ungarn hätten die Taten als Tötungsdelikte gewertet. Bei tödlichen Nazi-Überfällen und gegen rechtsextreme Mörder zeige die Bundesanwaltschaft dagegen deutlich geringeren bis gar keinen Ermittlungseifer.
Die Angeklagten seien auch nicht in den Untergrund abgetaucht, um Straftaten zu begehen, sondern um nicht rechtswidrig nach Ungarn ausgewiesen zu werden. Sie hätten mehrfach angeboten, sich sofort zu stellen, wenn Ihnen ein Verfahren in Deutschland zugesichert werde. Stattdessen sei Maja T. trotz Untersagung durch das Bundesverfassungsgericht den ungarischen Behörden überstellt worden.
Antifa-Ost als linksextreme Vereinigung eingestuft
Der Generalbundesanwalt stuft die Antifa-Ost als militante, linksextreme Vereinigung ein. Die US-Regierung hat die Gruppe sogar als terroristische Vereinigung eingestuft. Die Justiz in NRW bereitet sich auf einen Prozess-Marathon vor und hat Termine für 71 weitere Verhandlungstage angesetzt - bis ins Jahr 2027 hinein.
