
Das Oberlandesgericht München bestätigt: Martin Kippenberger ist nicht mehr alleiniger Urheber seiner „Paris Bar“-Gemälde. Die Entscheidung hat das Potential eines Präzedenzfalls.


Das Oberlandesgericht München bestätigt: Martin Kippenberger ist nicht mehr alleiniger Urheber seiner „Paris Bar“-Gemälde. Die Entscheidung hat das Potential eines Präzedenzfalls.