Sexuelles Fehlverhalten, Extremismus, Drogenmissbrauch: Nach Vorfällen im Fallschirmjägerregiment 26 der Bundeswehr gibt es Konsequenzen. Weitere Entlassungen könnten folgen.
Die Bundeswehr hat wegen der Vorfälle bei den Fallschirmjägern bislang neun Soldaten entlassen. Vier weitere Entlassungsverfahren seien eingeleitet, sagte der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, nach einer Sitzung des Verteidigungsausschusses in Berlin. Sexuelles Fehlverhalten, extremistische Verhaltensweisen oder auch Drogenmissbrauch würden nicht geduldet.
Generalinspekteur Carsten Breuer machte deutlich, dass Soldaten, die Vorfälle wie bei dem Regiment im pfälzischen Zweibrücken dulden, in der Bundeswehr nicht als Vorgesetzte eingesetzt werden können.
Zugleich äußerte Breuer – ranghöchster Soldat der Bundeswehr – die Enschätzung, dass die Vorfälle in der Luftlandetruppe anders seien als vor einigen Jahren im Kommando Spezialkräfte (KSK). "Wir sehen hier keine zersetzenden, sich durch Verbände hindurch fressenden Maßnahmen oder Strukturen, die hier gebildet worden sind, um Staatsumstürze womöglich zu planen", sagte Breuer.
Freuding will Aktionsplan im Januar in Kraft setzen
Die Vorfälle bei den Fallschirmjägern waren durch Eingaben bei der damaligen Wehrbeauftragten Eva Högl (SPD) bekannt geworden.
Freuding kündigte an, er wolle den angekündigten Aktionsplan Luftlandetruppe in diesem Monat in Kraft setzen. Er werde vier Handlungsfelder umfassen. Er nannte eine bessere Dienstaufsicht, strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Führbarkeit der Fallschirmjägerregimenter. Zudem verbesserte Präventionsmaßnahmen und eine Anpassung der Werdegänge bei Offizieren und Unteroffizieren. Diese sollten künftig auch Perspektiven und Erfahrungen in anderen Bereichen des Heeres gewinnen können.
Der Inspekteur sagte, nach dem Stand der Untersuchung werde von 55 Beschuldigten im Fallschirmjägerregiment 26 ausgegangen. In 18 Fällen wurden demnach Disziplinarmaßnahmen verhängt. In 20 Fällen hat die Wehrdisziplinaranwaltschaft bei der Division Schnelle Kräfte disziplinare Vorermittlungen aufgenommen. Es wurden zwei gerichtliche Disziplinarverfahren eingeleitet. In 16 Fällen erfolgte eine Abgabe an die zuständige zivile Staatsanwaltschaft. 17 Mal wurde das Verbot der Ausübung des Dienstes ausgesprochen.
Ausschussvorsitzender: Fallschirmjäger-Vorfälle schaden dem Ansehen
Der Skandal schadet nach Ansicht des CDU-Verteidigungsexperten Thomas Röwekamp der Bundeswehr weit über den betroffenen Standort Zweibrücken hinaus. "Diese Vorfälle und die Reaktionen darauf schaden dem Ansehen der Bundeswehr und der Soldatinnen und Soldaten, die jeden Tag ihren Dienst in Übereinstimmung mit unseren Werten und unter Einsatz ihres Lebens leisten. Und sie gefährden die Bereitschaft, sich in den Dienst unserer Truppe zu stellen", sagte Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Das Ausmaß und der lange Zeitraum der sexuellen Übergriffe, des Rechtsextremismus und des Drogenmissbrauchs offenbarten, "dass die innere Führung und die Fürsorgepflicht von Vorgesetzten versagt haben". Nun müsse neben der gebotenen straf- und dienstrechtlichen Verfolgung der Taten sichergestellt werden, dass solche Vorfälle gemeldet und durch Vorgesetzte geahndet würden.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte, rückte angesichts der Vorwürfe die Dienstaufsicht bei der Bundeswehr in den Fokus. "Zur Vermeidung künftiger Skandale braucht es eine konsequentere Dienstaufsicht auf allen Ebenen. Die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung ist sicherzustellen und muss gestärkt werden, um die volle Einsatzbereitschaft und das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu wahren", sagte er der "Bild". Die Einsatzbereitschaft der Truppe hänge maßgeblich vom gegenseitigen Vertrauen der Kameraden ab.
