Mögliche Interessenkonflikte: Kein Beraterjob für Ex-Minister - Gericht lehnt Anträge ab

Published 5 hours ago
Source: stern.de
Mögliche Interessenkonflikte: Kein Beraterjob für Ex-Minister - Gericht lehnt Anträge ab

Warum darf Ex-Wirtschaftsminister Steinbach nicht als Berater für die Kanzlei arbeiten, die einst beim Tesla-Deal dabei war? Das Verwaltungsgericht folgt den Einwänden Steinbachs nicht.

Der ehemalige Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) ist mit seinem gerichtlichen Vorgehen gegen die Untersagung eines Beraterjobs bei einer Anwaltskanzlei erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte Eilanträge Steinbachs ab. 

Die Kanzlei, für die Steinbach als externer Berater tätig sein will, hatte Brandenburg unter anderem bei der Ansiedlung des US-Elektroautobauers Tesla in Grünheide beraten, als Steinbach Wirtschaftsminister war.

Gericht: Schon "bösen Schein" vermeiden

Da der Antragsteller in der medialen Darstellung als "Mr. Tesla" wahrgenommen worden sei und als derjenige, der maßgeblich für die Ansiedlung Teslas gesorgt habe, bestehe die Besorgnis, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten, teilte die 2. Kammer des Gerichts zur Begründung am Nachmittag mit. Entscheidend sei, dass schon der "böse Schein" vermieden werde.

Es sei aber auch davon auszugehen, dass Steinbach schon während seiner Amtszeit mit der Kanzlei zusammengearbeitet habe. Würde der Ex-Wirtschaftsminister jetzt für die Kanzlei arbeiten, könne dies so wirken, als hätte er bereits in seiner Amtszeit darauf hingewirkt, so das Verwaltungsgericht.

Die Kanzlei CMS hatte 2020 mitgeteilt: "Brandenburg verkauft mit CMS Grundstück für Gigafactory an Tesla". 

Steinbach sieht keinen Interessenkonflikt

Steinbach wollte die Begründung der Landesregierung für die Untersagung des Beraterjobs nicht hinnehmen. Er wandte ein, dass er mit der Kanzlei während seiner Ministerzeit zu keiner Zeit wirklich zusammengearbeitet habe, wie das Gericht in seiner Mitteilung darlegte. Diese Vorgänge liegen aus Sicht Steinbachs auch bereits so lange zurück, dass ein Vertrauensverlust für die Arbeit der Landesregierung in der Bevölkerung nicht mehr zu befürchten sei. Der Ex-Minister sieht sich auch in seiner Berufsfreiheit verletzt. 

Berater-Tätigkeit bei Kanzlei bis 2026 untersagt

Das Kabinett untersagte Steinbach im September die Tätigkeit für die Kanzlei CMS bis 10. Dezember 2026 wegen möglicher Interessenkonflikte mit dem Land. Regierungsmitglieder, die in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen, müssen dies laut Brandenburger Ministergesetz der Landesregierung schriftlich anzeigen. Die Regierung kann den neuen Job für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden ganz oder teilweise untersagen, wenn öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

Das Verwaltungsgericht sah keine Verletzung der Berufsfreiheit, da Steinbach anderen Beratungstätigkeiten nachgehen könne. Auch ein Antrag auf eine eingeschränkte Tätigkeit bei der Kanzlei ohne Bezug zu Brandenburg blieb erfolglos. 

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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