Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München

Published 2 hours ago
Source: stern.de
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München

Der US-Konzern Amazon hat im Zusammenhang mit der Einführung von Werbung in seinem Streamingangebot Prime Video einen Zivilprozess vor dem Landgericht München I verloren. Eine E-Mail an die Amazon-Kunden im Januar 2024 sei irreführend gewesen, stellte das Landgericht München I in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Urteil als "sehr wichtig" auch mit Blick auf eine laufende Sammelklage in derselben Angelegenheit.

Die Verbraucherschützer hatten geklagt, nachdem Amazon darüber informiert hatte, dass es bei Prime Video in begrenztem Umfang Werbung geben werde und dass es für 2,99 Euro pro Monat eine neue, werbefreie Vertragsoption gebe. Der Bundesverband empfand die E-Mal als irreführend, da sie den Kunden suggeriert habe, dass Amazon künftig für den bisherigen Preis nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde.

Dies wäre jedoch eine Vertragsänderung und zu dieser war Amazon ohne die Zustimmung der Kunden nicht berechtigt, wie die Münchener Richter bestätigten. Nach den Nutzungsbedingungen konnte Amazon demnach nur die angebotenen Film- und Serientitel ändern, nicht aber die Art der Bestandteile, also ob mit oder ohne Werbung. Die Werbefreiheit des Videostreamingangebots habe einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dargestellt, betonte das Gericht.

Mit seiner E-Mail habe Amazon vorgegeben, zu der einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein: Die Kunden würden die Information so verstehen, dass sie keinen Einfluss auf die Werbefreiheit des Angebots hätten und die Wirksamkeit der Änderung nicht von ihrer Zustimmung abhänge, erklärte das Gericht. Insofern habe die Nachricht unwahre Angaben enthalten und sei irreführend gewesen.

Das Landgericht entschied, dass Amazon entsprechende vergleichbare Mitteilungen künftig unterlassen und ein Berichtigungsschreiben an seine Kunden schicken muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Das ist ein sehr wichtiges Urteil", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. "Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte." Kunden hätten also weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, "und zwar ohne Mehrkosten".

In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage auf Schadensersatz gegen Amazon Prime eingereicht. Sie will erreichen, dass Betroffene eine Entschädigung erhalten. Zusätzlich reichte die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Gewinnabschöpfungsklage ein, um mindestens 1,8 Milliarden Euro zurückzufordern.

Amazon hatte hierzu Anfang Dezember erklärt, dass sein Video-Streamingangebot "begrenzte Werbung" enthalte, um "weiterhin in herausragende Inhalte zu investieren und diese Investitionen über einen langen Zeitraum hinweg zu steigern". Die Kunden seien über diese Aktualisierung der Werbung "transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht informiert" worden. Zudem biete Amazon "eine werbefreie Option für Kunden an, die diese Erfahrung bevorzugen".

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