
Die Rechtslage ist klar: Ein Glasfaservertrag beginnt nicht erst mit der Freischaltung. Das sieht die Westconnect GmbH offenbar anders. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Anbieter abgemahnt.


Die Rechtslage ist klar: Ein Glasfaservertrag beginnt nicht erst mit der Freischaltung. Das sieht die Westconnect GmbH offenbar anders. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Anbieter abgemahnt.