Der Hitlergruß gilt als verfassungswidriges Kennzeichen. Trotzdem hat ein AfD-Politiker damit einen Parteikollegen begrüßt. Jetzt gibt es Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagt einen 60-jährigen AfD-Abgeordneten an, weil er während einer Sitzung im Bundestag den Hitlergruß gezeigt haben soll. Die Anklage wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der namentlich nicht genannte Politiker soll damit im Juni 2023 einen Parteikollegen im Garderobenbereich des Bundestags begrüßt haben. Dem AfD-Mann soll bewusst gewesen sein, dass der verbotene nationalsozialistische Gruß im Eingangsbereich des Reichstagsgebäudes für andere sichtbar gewesen war.
Im Oktober 2025 wurde die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Der Hitlergruß gilt als verfassungswidriges Kennzeichen.
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