Bundesgerichtshof: Narkosearzt nach Aufhebung von Urteil festgenommen

Published 1 hour ago
Source: stern.de
Bundesgerichtshof: Narkosearzt nach Aufhebung von Urteil festgenommen

Ein Arzt soll Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt haben – ein Mädchen starb. Nach seiner Festnahme muss das Gericht jetzt neu über Mordvorwürfe entscheiden.

Nach der Aufhebung des Urteils gegen einen Narkosearzt, der mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hat, ist der Mann am Morgen festgenommen worden. Das Landgericht Frankfurt habe den Haftbefehl gegen ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in Vollzug gesetzt, teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Er solle zeitnah dem zuständigen Gericht vorgeführt werden. Zuvor hatte "Spiegel" online über das Thema berichtet. 

Vier Kinder hatten nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis im September 2021 eine Blutvergiftung erlitten. Später stellte sich heraus: Der behandelnde Narkosearzt hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein vierjähriges Mädchen starb an den Folgen. Erst vor einigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mordvorwurf gegen den Arzt vor Gericht noch einmal geprüft werden muss.

Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Frankfurt größtenteils aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Das Landgericht hatte den Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsmord

Das Landgericht habe dabei die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt, erklärte der zweite Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Das bedeutet, dass aus BGH-Sicht zu hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes gestellt wurden. Das Landgericht müsse sich im zweiten Anlauf nun eingehender mit der Frage befassen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe für sein Handeln ausschlaggebend gewesen seien – und es sich somit vielleicht doch um Mord und Mordversuche gehandelt habe.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte. Eine Verdeckungsabsicht gilt im deutschen Strafrecht als Mordmerkmal. Mord wird laut Gesetz mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage, die BGH-Entscheidung habe aus Sicht der Behörde einen "erheblichen Fluchtanreiz" dargestellt, daher habe man erneut die Invollzugsetzung des bereits bestehenden Haftbefehls beantragt. Dem sei das Landgericht gefolgt.

In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt einen Verdeckungsmord verneint. Schließlich wäre eine Verdeckung der Hygienemängel am ehesten durch eine Genesung der jungen Patienten möglich gewesen, meinte das Gericht - und nicht durch ihren Tod. Dieser Ansicht hatte sich in der mündlichen Verhandlung am BGH auch der Verteidiger des Angeklagten angeschlossen und zudem betont, sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten wird der BGH gesondert entscheiden.

Weitere Patienten meldeten sich während des Prozesses

Im September 2021 hatte der Deutsche, der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war, in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der Anästhesist beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.

Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine lebenslange Haftstrafe beantragt.

Wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 ist der Narkosearzt, dem mittlerweile die Approbation entzogen wurde, bereits vorbestraft. Zudem meldeten sich im Laufe des aufwendigen Prozesses am Landgericht weitere ehemalige Patienten. So hatte eine Frau im November 2020 nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen erlitten.

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