Bundesgerichtshof: Rechtsextreme Drogendealer? Bundesgerichtshof prüft Urteil

Published 1 hour ago
Source: stern.de
Bundesgerichtshof: Rechtsextreme Drogendealer? Bundesgerichtshof prüft Urteil

Wegen illegaler Drogengeschäfte sollen Anhänger einer Thüringer Neonazi-Gruppe hinter Gitter. Eine kriminelle Vereinigung sah das Landgericht Erfurt nicht. Jetzt liegt der Fall am Bundesgerichtshof.

Nach der Verurteilung von acht mutmaßlichen rechtsextremen Drogendealern in Erfurt nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall unter die Lupe. Am Mittwoch verhandelte der 2. Strafsenat in Karlsruhe über die Revision der Staatsanwaltschaft. Anders als das Landgericht Erfurt hält sie zwei Angeklagte nicht für Helfer, sondern für Mittäter des Drogenhandels. Wann der BGH eine Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.

Das Landgericht hatte im September 2023 die insgesamt acht Angeklagten in dem Verfahren zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt. Alle Angeklagten gehörten den Ermittlungen zufolge zu einer Gruppierung, die sich als "Bruderschaft Thüringen" bezeichnet. Diese gliederte sich in eine Führungsriege, die "Turonen", und deren Unterstützer, die "Garde 20".

Landgericht sah keinen Zusammenhang zur "Bruderschaft"

Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sprach das Landgericht die Angeklagten aber frei. Es sei nicht festgestellt worden, dass das eingenommene Geld in die Finanzierung rechter Strukturen geflossen sei, sagte der Vorsitzende Richter. Ziel sei vielmehr gewesen, den aufwendigen Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos gefahren sei.

Auch eine übergeordnete Bande konnte das Gericht in Erfurt nicht erkennen. Vielmehr habe der Hauptangeklagte an der Spitze gestanden und Abnehmer und Kuriere gehabt. Es hätten wohl eher mehrere Banden nebeneinander her agiert, hieß es. Auch von der "Bruderschaft Thüringen" seien die Geschäfte offenbar getrennt gewesen.

Auch Angeklagte legten Revision ein

Am BGH ging es am Mittwoch um die Frage, ob zwei der Angeklagten - ein mutmaßlicher Kurierfahrer sowie eine Frau, die die Drogen gelagert haben soll - des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln oder nur der Beihilfe dazu schuldig sind. Das Landgericht hatte sie als Gehilfen verurteilt. Im Fall des Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ihre Revision wieder zurückgezogen. Außerdem haben sechs Angeklagte beim BGH Revision eingelegt, über die getrennt entschieden werden soll.

Im Jahr 2022 gehörten der "Bruderschaft Thüringen" laut dem Thüringer Verfassungsschutz etwa 20 Rechtsextremisten aus verschiedenen Regionen Thüringens an. Das Auftreten der Mitglieder erinnerte demnach an organisierte Rockerclubs: Sie trugen Lederkutten und bestimmte Symbole wie ein Pfeilkreuz, das von ungarischen Faschisten zwischen 1935 und 1945 genutzt wurde. Die "Bruderschaft" organisierte rechtsextremistische Großkonzerte.

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