Der Forschungsreaktor wurde 2019 abgeschaltet - doch rückgebaut ist er bislang nicht. Dafür läuft ein Verfahren. Bis Mittwoch kann die Öffentlichkeit Einwände einreichen. Wie geht es dann weiter?
Ein Reaktor in Berlin? 2019 wurde der Betrieb am Forschungsreaktor BER II in Berlin-Wannsee eingestellt. Doch noch steht er dort - denn für den Rückbau ist eine Genehmigung nötig. In dem sogenannten Genehmigungsverfahren läuft bis Mittwoch die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Übersicht zum aktuellen Stand:
Was wurde im Reaktor erforscht?
Bei dem Wort Reaktor denken viele direkt an ein Atomkraftwerk. Das war der Forschungsreaktor jedoch nie. 1972 wurde der BER II in Wannsee gebaut - und folgte auf den BER I. Mit dem Flughafen hat der Name jedoch nichts zu tun, sondern BER steht für Berliner Experimentierreaktor. Betrieben wurde er vom Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB).
Der BER II lieferte ausschließlich Neutronen für wissenschaftliche Untersuchungen, die Kernspaltung erfolgte nicht zur Energiegewinnung. So eignen sich laut HZB Neutronen - ungeladene Teilchen - gut, um innere Eigenschaften von Materialien zu untersuchen. Rund 170 Mitarbeiter forschten dort. Zudem konnten auch externe Forscher am BER II experimentieren.
Warum wurde er abgeschaltet?
2013 wurde laut Helmholtz-Zentrum bereits die Entscheidung zur Abschaltung getroffen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, wären demnach dauerhaft hohe Investitionen nötig gewesen - das hätte sich langfristig nicht gelohnt. Zudem ließen sich viele Experimente auch mit Röntgenstrahlung untersuchen. "Die Röntgenquelle BESSY II ist sehr viel effektiver als eine Neutronenquelle", sagte Sprecherin Ina Helms. Deswegen habe sich das HZB entschieden, BESSY II zu modernisieren.
Warum steht der BER II noch?
Um den Reaktor stilllegen und abbauen zu können, braucht es eine Genehmigung. Dafür ist die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde bei der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Die Behörde prüft, ob die Pläne für den Rückbau sicher und durchführbar sind. Ein Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Phase begann im vergangenen November. Bis Mittwoch, 28. Januar, können Menschen Einwendungen einreichen.
Was soll mit dem radioaktiven Material geschehen?
Die Brennelemente befinden sich laut HZB seit dem Abschalten des Reaktors im Absetzbecken. Die Masse des abgebrannten Kernbrennstoffs beträgt nach Angaben der Senatsverwaltung rund 100 Kilogramm. Zum Vergleich: Bei einem typischen deutschen Kernkraftwerk sind es rund 740 Tonnen. Zusätzlich fällt radioaktiver Müll an. So werden rund 300 Tonnen schwach- und mittelradioaktiver Abfall erwartet. Bei einem Kernkraftwerk seien es rund 4.300 Tonnen.
Für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle plant das HZB, ein Zwischenlager auf dem Betriebsgelände zu bauen. Dort soll das Material so lange lagern, bis es zum entsprechenden Endlager Schacht Konrad in Niedersachsen abtransportiert werden kann. Voraussichtlich zu Beginn der 2030er Jahre soll dort die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen beginnen, so die Senatsumweltverwaltung.
Bis ein geeignetes Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden ist, sollen die Brennelemente in das Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen kommen. Mit dem Abtransport ist laut Senatsumweltverwaltung nicht vor 2027 zu rechnen.
Was sagen Kritiker?
Bedenken hat der BUND Berlin geäußert - die veröffentlichten Unterlagen zum geplanten Rückbau seien "unzureichend". "Strahlenschutz und Freisetzungen von Radioaktivität sind nicht ausreichend belegt, das Konzept für die radioaktiven Abfälle und deren Lagerung ist unklar", heißt es in einer Mitteilung. Alternativen und Risiken seien nicht ausreichend geprüft worden. Grundlage der Einschätzung sei ein vom BUND in Auftrag gegebenes Gutachten einer Atomexpertin.
Seitens des Helmholtz-Zentrums hieß es zu der Kritik, dass die atomrechtliche Genehmigungsbehörde bestätigt habe, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und auslegungsreif seien. "Mögliche Einwände des BUND werden im Rahmen des Verfahrens erörtert", teilte Sprecherin Helms mit.
Für die Möglichkeit, sich mit einer Stellungnahme bei der derzeitigen Verfahrensphase zu beteiligen, hat der BUND Berlin ein Online-Tool entwickelt. Das haben auch einige Menschen genutzt, wie Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik vom BUND Berlin, sagte. "Es ist ein sensibler Naturraum am Wasser, im Wald, mit einer sehr nahen Wohnbebauung mit dran", erklärte er. "Da sollte man schon wirklich sehr genau sein".
Problematisch seien aus Sicht des BUND insbesondere die in Frage kommenden Verfahren der Lagerung. "Das geplante Zwischenlager muss für eine jahrzehntelange Zwischenlagerung ausreichend sicher sein – etwa gegen Drohnenangriffe oder Formen hybrider Kriegsführung", so Krümmel. "Die bundesweite Suche und auch der Entschluss für ein geeignetes Endlager können noch auf sich warten lassen". Daher gehe es um große Zeiträume.
Wie geht es nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter?
Anschließend findet eine Erörterung statt, bei der die Einwendungen genauer erläutert werden können. Dies beginnt frühestens einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist am Mittwoch, so die Senatsumweltverwaltung. Danach erarbeitet die Atomrechtliche Genehmigungsbehörde eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Wann die Behörde abschließend über die Zulässigkeit entscheidet, "ist zum jetzigen Stand des Verfahrens nicht belastbar einzuschätzen", hieß es von der Senatsumweltverwaltung. Und erst, wenn die Genehmigung vorliegt, kann mit den Rückbauarbeiten begonnen werden. Wann der BER II vollständig abgebaut sein wird, ist derzeit noch unklar.
