Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz führten auf Malta Sicherheitsbefragungen mit Asylsuchenden durch. In einem Fall ist nun klar: Das war rechtswidrig.
Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz durfte Asylsuchenden auf Malta nicht befragen
Published 1 hour ago
Source: spiegel.de

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