Landgericht Frankfurt: Zehn Jahre nach Tod von Frau: Eltern wieder vor Gericht

Published 1 hour ago
Source: stern.de
Landgericht Frankfurt: Zehn Jahre nach Tod von Frau: Eltern wieder vor Gericht

Im Jahr 1995 kommt ein Mädchen mit Down-Syndrom auf die Welt, ihre Eltern kümmern sich lange Zeit fürsorglich. Doch dann sollen sie ihre Tochter dem Schicksal überlassen haben.

Es ist fast zehn Jahre her, dass eine junge behinderte Frau im heimischen Wohnzimmer im Arm ihrer Schwester gestorben ist - nun wird dieser Schwester und den Eltern erneut der Prozess gemacht. Den Eltern wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, die Schwester muss sich bei dem Prozess im Frankfurter Landgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. 

Das Landgericht Limburg hatte die Eltern im Jahr 2019 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Schwester wurde freigesprochen. Nach einer Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. 

Innere Blutungen

Am Abend des 31. Oktober 2016 war die 21-Jährige, die unter anderem das Down-Syndrom hatte und an Diabetes litt, im elterlichen Einfamilienhaus in Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) an inneren Blutungen gestorben, verursacht durch eine Stoffwechselentgleisung. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, den sich stetig verschlechternden Zustand bemerkt, jedoch nichts unternommen zu haben. 

"Sie kamen überein, sie ihrem Schicksal zu überlassen", hieß es in der Anklage. So hätten sie den Sensor für die automatische Blutzuckermessung entfernt. Die junge Frau sei immer lethargischer geworden und habe Blut erbrochen. Mit einer ärztlichen Behandlung hätte sie gerettet werden können. In den Jahren zuvor hätten sich die Eltern fürsorglich um ihre Tochter gekümmert, so der Staatsanwalt.

"Herzenskind"

Die Angeklagten äußerten sich nicht direkt zu den Vorwürfen. "Sie hat sich überall gut gemacht. Es gab für uns keinen Grund, dieses Kind nicht zu mögen", erklärte die 64 Jahre alte Mutter, eine gelernte pharmazeutisch-technische Assistentin. Ihr Mann sprach unter Tränen von einem "Herzenskind". Den Schilderungen der Eltern zufolge hatte ihre Tochter nach dem Abschluss der Schule keine Tätigkeit etwa in einer Einrichtung für behinderte Menschen aufgenommen, sondern die Jahre vor ihrem Tod zu Hause verbracht. 

Mehrere Zeugen berichteten, die Familie sei tief religiös. Die Krankheiten der Tochter seien von der Mutter nicht akzeptiert worden, das Kind habe geheilt werden sollen. "Es sollte ein Wunder stattfinden", sagte eine langjährige Bekannte der Familie. Dazu seien sie zu Heilungsgottesdiensten auch im fernen Ausland gereist. 

Der Prozess wird fortgesetzt. Nach der bisherigen Planung will die Schwurgerichtskammer Mitte Februar ihr Urteil verkünden.

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