Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich mit einem eigenen Konzept in die Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer eingeschaltet. Die Umsetzung des Konzepts würde viele Erben entlasten - die Zahl der Steuerpflichtigen könne dadurch halbiert werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Konzept. Zugleich würde die Reform dem Staat Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro jährlich verschaffen, weil die Steuerlast deutlich anders verteilt würde - vor allem durch die Abschaffung von Steuerprivilegien.
"Die überzogenen Privilegien bei den Superreichen werden abgeschafft, die Mehreinnahmen können genutzt werden, um die Erben kleinerer Vermögen zu entlasten", sagte DIW-Ökonom Stefan Bach der "Süddeutschen Zeitung", die als erstes über das Konzept berichtet hatte. Ziel sei es, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen herzustellen.
Bei der Streichung von Steuerprivilegien müsse aber "mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise", schrieb Bach in einer Mitteilung des Instituts. Die anfallende Steuer solle über 15 oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufenden Unternehmenserträgen gezahlt werden könne. Zudem könne der Fiskus seine Steuerforderung nachrangig oder auch vom Unternehmenserfolg abhängig machen.
Das DIW-Modell sieht eine Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertem Steuertarif vor. Es solle keine Ausnahmen mehr bei Unternehmensübertragungen geben. Neben Lebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte sollten die derzeit sieben Tarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht werden. Die Progression bliebe erhalten.
Laut DIW würde damit die Zahl der Erbschaftsteuerpflichtigen von 200.000 auf 100.000 im Jahr sinken, der Fiskus würde aber dennoch 2,3 Milliarden Euro mehr im Jahr einnehmen.
In einem vergangene Woche von der SPD-Fraktion vorgestellten Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer werden Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vorgeschlagen. Außer aus der Union wurde auch von Seiten der Wirtschaft Kritik laut.
Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert.
Der aktuelle SPD-Vorschlag sei "zwar im Ansatz richtig", erklärte das DIW. Er lasse aber die Tarifgestaltung offen. Dazu legte das Institut nun den konkreten Vorschlag vor.
