Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat die Justiz keinen Schuldigen ausmachen können - die Lokführergewerkschaft schon.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert nach dem Ende des Prozesses um das schwere Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen eine radikale Bahnreform. "Das Urteil zeigt: Schuld hat ein über Jahrzehnte kaputt gespartes Bahnsystem", sagte der bayerische GDL-Bezirksvorsitzende Uwe Böhm. Einzelne Eisenbahner dürften nicht für diese strukturellen Defizite und die Bahnpolitik verantwortlich gemacht werden.
Das Landgericht München II hatte am Montag im Prozess um das Zugunglück, bei dem im Juni 2022 fünf Menschen starben und Dutzende verletzt wurden, zwei Bahnmitarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
GDL will Bahnreform
Die GDL forderte nun eine Bahnreform mit klarer Trennung von Netz und Konzern. Die Finanzierung müsse verlässlich sichergestellt sein. Außerdem müsse ein stärkerer Fokus auf Erhalt und Sicherheit des bestehenden Netzes liegen.
Das marode Streckennetz war im Prozess immer wieder Thema. "Wir sind dazu auch in den Kosmos Bahn tief eingedrungen", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Da gibt's Strukturelemente in diesem System, die uns unverständlich geblieben sind."
Beispielsweise könne er nicht verstehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. "Das ist etwas, was wir nicht begreifen können, wenn es um die Sicherheit geht."
"Mitte des Jahres war der Budgettopf leer"
Auch die Schilderungen der knappen Budgets seien eindrücklich gewesen. "Spätestens Mitte des Jahres war der Budgettopf leer", so der Richter. Besonders kritisch äußerte er sich zu dem Aussageverhalten von Bahnmitarbeitern, die als Zeugen ausgesagt hätten und denen es dabei aus seiner Sicht vor allem um die eigene Haut gegangen sei.
Die Deutsche Bahn wollte das Urteil auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht kommentieren, verwies auf eine "uneingeschränkte und vollumfassende" Kooperation mit der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren. "Wir werden die Urteilsbegründung des Landgerichts München II auch für die weitere Aufarbeitung nutzen", sagte ein Sprecher.
