Forst: Jagd auf Rotfuchs & Co. – Nachtzielgeräte bald erlaubt?

Published 5 hours ago
Source: stern.de
Forst: Jagd auf Rotfuchs & Co. – Nachtzielgeräte bald erlaubt?

Im Landtag wird über einen Gesetzesvorschlag beraten, mit dem bürokratische Vorschriften in Thüringen abgeschafft werden sollen. Ein Detail des Vorhabens soll auch Jägern nutzen.

Nach dem Willen der Thüringer Landesregierung sollen in Zukunft auch heimisches Raubwildarten wie Rotfüchse und Steinmarder mit Hilfe von Nachtzielgeräten gejagt werden dürfen. "Dies hat vor allem Relevanz für den notwendigen Schutz von bodenbrütenden Vogelarten, wozu auch stark gefährdete beziehungsweise vom Aussterben bedrohte Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Bekassine gehören", sagte eine Sprecherin des Forstministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Rotfüchse, Steinmarder und ähnliche Tierarten seien oft in der Dämmerung oder Nacht aktiv, so dass der Einsatz von Nachtzielgeräten die Jagd auf solche Tiere erleichtere.

Schon bislang sei der Einsatz von Nachtzielgeräten, aber auch künstlichen Lichtquellen für Jäger im Freistaat unter bestimmten Bedingungen zulässig. Schwarzwild und invasive Tierarten könnten bereits damit geschossen werden, betonte die Sprecherin. "Der Umgang von Jägerinnen und Jägern mit solchen Geräten bei der Jagd ist demnach nicht neu."

Der Plan zur möglichen Ausweitung des Einsatzes von Nachtzielgeräten ist ein bislang kaum beachteter Teil eines ersten sogenannten Entlastungsgesetzes, zu dem die Brombeer-Landesregierung im Dezember einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht hatte. Dort wird er derzeit weiter beraten. Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hatte dazu gesagt, die Entbürokratisierung sei "ein existenzielles Thema" für das Land. Im Umgang mit Vorschriften und auch der Bearbeitung von Anträgen durch staatliche Behörden sei es Zeit für einen "Kulturwandel".

In anderen Bundesländern schon erlaubt

Vorhalte, die geplante Ausweitung des Einsatzes von Nachtzielgeräten zu Jagdzwecken sei in diesem Gesetzesentwurf versteckt worden, wies die Sprecherin des Forstministeriums zurück. Bisher habe diese Technik für die Jagd auf heimisches Raubwild nicht oder nur nach Einzelfallentscheidung des zuständigen Ministeriums angewandt werden dürfen. Diese Regelung habe eine hohe bürokratische Hürde dargestellt, die nicht mehr zeitgemäß sei.

Nach Angaben des Forstministeriums gibt es in mehreren anderen Bundesländern bereits Jagd-Regelungen, die mit denen vergleichbar sind, die Thüringen nun einführen will. So sei der Einsatz von Nachtzielgeräten zur Jagd auf heimisches Raubwild unter anderem in Bayern, Schleswig-Holstein und im Saarland erlaubt. Nachtzielgeräte erlauben es Jägern auch in der Dunkelheit, ihre Ziele einfacher anzuvisieren. Es gibt technisch verschiedene Arten solcher Geräte.

Categories

JagdZukunftSteinmarderJägerErfurtDeutsche Presse-Agentur