Wissenswertes zur Landtagswahl: So wird die Wahl ausgezählt

Published 5 hours ago
Source: stern.de
Wissenswertes zur Landtagswahl: So wird die Wahl ausgezählt

Was passiert mit den Stimmzetteln nach Schließung des Wahllokals? Ein genauer Blick auf die Abläufe, Stapelbildung und Kontrolle der Auszählung.

Bei der Landtagswahl im März werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Einer ihrer wichtigsten Jobs dabei: am Ende die Stimmen auszählen. Das geschieht nicht nach Gutdünken - dafür gibt es klare Vorgaben in der baden-württembergischen Landeswahlordnung.

Die Vorbereitungen

Wenn alle vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler und Wählerinnen im Wahllokal ihre Stimmen abgegeben haben, wird die Wahlhandlung beendet. Nicht genutzte Stimmzettel müssen vom Wahltisch entfernt werden, bevor die Wahlurne geöffnet wird. Dann werden die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine festgestellt. 

Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen, entfaltet und gezählt. Stimmen die Zahlen auch beim Nachzählen nicht überein, muss das in der sogenannten Wahlniederschrift vermerkt und soweit möglich erläutert werden.

Vor dem eigentlichen Auszählen werden Stimmzettel-Stapel gebildet:

Wenn Erst- und Zweitstimme gültig für den Bewerber beziehungsweise die Bewerberin und die Landesliste derselben Partei abgegeben worden sind, wird nach den Parteien getrennt sortiert. Einen weiteren Stapel gibt es für Stimmzettel, bei denen eine der beiden Stimmen nicht abgegeben worden ist. Auf den Stapel kommen auch Stimmzettel, bei denen die Erststimme für einen Bewerber oder eine Bewerberin einer anderen Partei als bei der Zweitstimme abgegeben wurde.Ferner kommen abgegebene Stimmzetteln ohne Kennzeichnung auf einen Stapel.Alle übrigen Stimmzettel werden zunächst einmal ausgesondert.

Das Zählen

Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter prüfen dann zunächst die Stapel, auf denen Erst- und Zweitstimme an dieselbe Partei beziehungsweise deren Bewerber oder Bewerberinnen gehen. Danach prüft der Wahlvorsteher die ungekennzeichneten Stimmzettel.

Je zwei Beisitzer zählen im Anschluss nacheinander die geprüften Stimmzettel-Stapel unter gegenseitiger Kontrolle. So werden die Zahlen der abgegebenen gültigen Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge sowie die Zahl der ungültigen Stimmen ermittelt. 

Als nächstes muss der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem gemischten Stapel getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landeslisten sortieren. Dann werden die jeweiligen Stimmen wie oben beschrieben gezählt.

Anschließend ordnet der Wahlvorsteher die Stimmzettel neu - diesmal anhand der abgegebenen Erststimmen. Auch diese werden ausgezählt. 

Zum Schluss entscheidet der Wahlvorstand gemäß Landeswahlordnung über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden sind. Auf der Rückseite jedes Stimmzettels muss vermerkt werden, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden sind.

Das Ergebnis

Danach zählt der Schriftführer die Zahlen zusammen. Zwei Beisitzer überprüfen das. Beantragt ein Mitglied des Wahlvorstands eine erneute Auszählung, wird die gesamte Prozedur wiederholt.

Für Stimmzettel, die per Briefwahl abgegeben werden, gelten im Kern dieselben Vorschriften. 

Ist das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt, meldet der Wahlvorsteher es dem Bürgermeister. Dieser fasst die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke einer Gemeinde einschließlich des Briefwahlergebnisses zusammen und meldet das Ergebnis auf schnellstem Weg dem Kreiswahlleiter. Der wiederum ermittelt so das vorläufige Wahlkreisergebnis und teilt dieses der Landeswahlleiterin mit, die auf dieser Grundlage das vorläufige Landeswahlergebnis zusammenfasst und hiernach die voraussichtliche Verteilung der Abgeordnetensitze ermittelt.

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