Theaterstreit: Gekündigter Intendant Montavon will Posten zurück

Published 4 hours ago
Source: stern.de
Theaterstreit: Gekündigter Intendant Montavon will Posten zurück

Der nach der Erfurter Theateraffäre fristlos gekündigte Generalintendant möchte keine Abfindung mehr. Er hat bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht nun andere Forderungen gestellt.

Der Rechtsstreit um die außerordentliche Kündigung von Guy Montavon als Generalintendant des Theaters Erfurt geht weiter. Bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht Erfurt ließ Montavon über seinen Anwalt erklären, dass er nun seinen Arbeitsplatz zurückwolle. Der 64-Jährige war zwar selbst am Gericht erschienen, ließ aber seinen Anwalt sprechen. 

Auf das Angebot einer Abfindung der - durch einen Anwalt vertretenen - Stadt Erfurt ging  Montavon nicht ein. Die Stadt sei immer noch zu einem Vergleich bereit, so der Anwalt. Angebote und Forderungen über Abfindungssummen gingen in der Vergangenheit demnach aber weit auseinander.

Nun hat das Arbeitsgericht einen Verhandlungstermin in der Sache im April anberaumt. Sollten sich die Seiten vorher nicht doch noch gütlich einigen, liefe es am Ende auf eine Alles-oder-Nichts-Entscheidung hinaus, betonte die zuständige Arbeitsrichterin.

Warum die fristlose Kündigung?

In Folge von Vorwürfen etwa zu mutmaßlichem Machtmissbrauch am Theater Erfurt hatte die Stadt Montavon als langjährigen Generalintendanten dort 2024 fristlos gekündigt. Gutachter der Stadt benannten in diesem Zusammenhang mutmaßliche Pflichtverstöße, diese seien aber nicht als Straftaten zu werten. Beweise für genau diese mutmaßlichen Verstöße müsste die Stadt beim nächsten Gerichtstermin liefern.

Montavon geht inzwischen aber nicht nur gegen die fristlose Kündigung vor. Er stellt auch die Befristung seines ursprünglichen Anstellungsvertrags bis zum 31. Juli 2027 infrage. Sollte das Gericht urteilen, dass die Kündigung nicht rechtens gewesen sei, müsste das Gericht auch darüber entscheiden, ob die Befristung begründet ist.

Streit um Zuständigkeit

Zu dem Gütetermin kam es erst jetzt, da zuvor länger darüber gestritten wurde, welches Gericht für die Sache überhaupt zuständig sei. Laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von Dezember 2025 aber ist Montavon Arbeitnehmer bei der Stadt Erfurt und nicht selbstständig gewesen sei. Daher ist das Arbeitsgericht zuständig.

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