Spekulationen, Bestechung, Millionenverluste: Noch bevor die Verhandlung zum Bistumsskandal so richtig in Gang kommt, schließen sich die Gerichtstüren für Zuhörer. Worüber drinnen gesprochen wurde.
Der Prozess um den millionenschweren Finanzskandal im Bistum Eichstätt läuft nur zäh an. Am zweiten Termin diskutierte die Kammer des Landgerichts München II hinter verschlossenen Türen mit den Parteien sowie mehreren Sachverständigen stundenlang, ob der Gesundheitszustand des einen der beiden Angeklagten eine Teilnahme am Prozess zulässt oder nicht. Um dies final zu klären, soll sich nun ein weiterer Gutachter persönlich ein Bild vom Zustand des Immobilienmaklers machen.
Der Mann war zum Prozessauftakt vergangene Woche unter Verweis auf gesundheitliche Probleme nicht erschienen. Seine Anwälte argumentierten, dass er laut Attest nicht verhandlungsfähig sei. Deshalb wurde unter anderem die Anklage noch nicht verlesen. Nach jetzigem Stand soll es Dienstag nächster Woche weitergehen.
Der Staatsanwalt hatte bereits den Erlass eines Haftbefehls beantragt, um sicherzustellen, dass der Angeklagte an der Verhandlung teilnimmt und das komplexe Verfahren nach mehrjährigen Ermittlungen aufgearbeitet werden kann. Im Mittelpunkt stehen spekulative Immobilieninvestitionen in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (rund 51,3 Millionen Euro), die nicht wie geplant an das Bistum Eichstätt zurückgeflossen waren.
Darlehen nicht ausreichend abgesichert
Angeklagt sind der frühere stellvertretende Finanzdirektor des katholischen Bistums sowie ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland. Dem Ex-Kirchenmitarbeiter werden Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen, weil er nicht oder nur unzureichend gesicherte Darlehen vergeben und dafür Beteiligungen und Bestechungsgelder angenommen haben soll. Dem Immobilienentwickler werden Untreue und Bestechung vorgeworfen, letzteres größtenteils kombiniert mit Anstiftung zur Untreue.
