
Wer nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt entschieden.


Wer nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz jetzt entschieden.