Christina Block und ihr Ex-Mann streiten um das Sorgerecht zweier Kinder. Im Zusammenhang mit der Entführung der Kinder laufen zwei Verfahren. Zusammengeführt werden diese nicht, wie nun herauskam.
Zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Entführung zweier Kinder der Hamburger Gastronomie-Unternehmerin Christina Block werden nicht zu einem Verfahren zusammengeführt. Die Anträge der Angeklagten Block seien am 22. Dezember von der Kammer abgelehnt worden, teilte eine Gerichtssprecherin heute mit.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neue Ehefrau wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger beziehungsweise des Vorwurfs der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger erhoben. Die Anklage wurde im April 2024 vom Landgericht zugelassen.
Nach der Trennung der Eltern hatten beide zunächst das gemeinsame Sorgerecht. Nach einem Wochenendbesuch der beiden jüngsten Kinder im August 2021 beim Vater in Dänemark hatte dieser den Sohn und die Tochter bei sich behalten.
Christina Block bestreitet Vorwürfe
Der Prozess soll voraussichtlich vor derselben Strafkammer stattfinden, die derzeit den bereits laufenden Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte führt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte in diesem Verfahren die Anklage Ende April dieses Jahres erhoben. Christina Block wird vorgeworfen, den Auftrag zur Entführung ihrer beiden damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, bestreitet das. Der Prozess vor dem Hamburger Landgericht läuft seit Monaten. Der nächste Verhandlungstag ist für kommende Woche Donnerstag angesetzt.
Gericht: Beweiserhebungen müssten wiederholt werden
Es bestehe rechtlich kein Anspruch auf Übernahme und Eröffnung des anderen Verfahrens, teilte eine Sprecherin mit. In dem Verfahren gegen Christina Block hätten bereits 27 Hauptverhandlungstermine stattgefunden, in denen zahlreiche Zeugen vernommen und weitere Beweismittel eingeführt worden seien. Im Falle einer Verbindung der beiden Verfahren müssten zahlreiche Beweiserhebungen wiederholt werden, was zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen würde, hieß es weiter.
Der Anwalt von Eugen Block, Gerhard Strate, kritisierte in einer Mitteilung: "Der Begründung dieser Entscheidung fehlt jede Nachvollziehbarkeit." Der Anwalt wirft der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Isabel Hildebrandt vor, das parallel laufende Strafverfahren gegen Blocks Ex-Mann Stephan Hensel zu verzögern.
