Im Hessischen Landtag sind wegen Sanierungsarbeiten die Räume knapp. Die AfD-Fraktion ist gerichtlich gegen ihre Unterbringung in einem externen Gebäude vorgegangen – bleibt aber erfolglos.
Im Streit um die Zuteilung von Landtagsräumen hat der Staatsgerichtshof Hessen die Anträge der AfD-Fraktion und von 27 Abgeordneten zurückgewiesen. Wegen der 2018 begonnenen Sanierung des historischen Stadtschlosses in Wiesbaden, zugleich Sitz des Landtags, waren die Räume neu zugeteilt worden, weil nicht mehr alle genutzt werden konnten.
Die seit 2019 im Hessischen Landtag vertretene AfD-Fraktion war nicht einverstanden damit, dass sie nach ihrem erstmaligen Einzug ins Landesparlament nicht im Hauptgebäude des Landtags untergebracht wurde, sondern in einem rund 500 Meter davon entfernten Gebäude. Die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten würden dadurch aber nicht in ihren Rechten verletzt, entschied der Staatsgerichtshof jetzt. Die Mandatsausübung werde nicht unzumutbar erschwert.
Die AfD-Fraktion hatte argumentiert, dass die parlamentarische Arbeit erheblich behindert werde, wenn sie nicht im Hauptgebäude untergebracht sei. Sie hatte eine Rotation der Fraktionen bei der externen Unterbringung angeregt oder eine gleichmäßige Verteilung der Belastung.
Auch FDP-Fraktion nicht im Hauptgebäude
Auch Teile der Landtagsverwaltung sowie die FDP-Fraktion sind übergangsweise in anderen Gebäuden untergebracht worden. In der seit 2024 laufenden aktuellen Wahlperiode bekam die AfD-Fraktion nach Angaben des Landtags eine begrenzte Zahl von Büros sowie einen Sitzungssaal im Hauptgebäude zugewiesen.
Das einstige Stadtschloss mitten in Wiesbaden wird seit 2018 saniert, es ist seit 1946 Sitz des Landtags. Wann die Arbeiten, deren Kosten zuletzt bei knapp 50 Millionen Euro liegen, abgeschlossen werden, ist aktuell nicht bekannt.
Unklar ist auch, ob nach der Fertigstellung wieder alle werden einziehen können. Aktuell hat der Landtag wegen Überhang- und Ausgleichsmandaten 133 Abgeordnete, vorgesehen sind sonst 110. "Auch nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Landtag perspektivisch auf Flächen außerhalb seiner Hauptliegenschaft vermutlich zurückgreifen müssen", sagte ein Landtagssprecher. "Wo Fraktionen und Verwaltungsteile künftig untergebracht werden, hängt von den jeweiligen Wahlergebnissen und der entsprechenden Zusammenstellung künftiger Landtage ab." Der Grundsatz der Gleichbehandlung werde nach den Vorgaben des Staatsgerichtshofs dabei berücksichtigt.
Mitteilung Staatsgerichtshof Hessen
