Mobilität: Ab wann bei Alkohol hohe Strafen drohen – im Auto und auf dem Rad

Published 2 hours ago
Source: stern.de
Mobilität: Ab wann bei Alkohol hohe Strafen drohen – im Auto und auf dem Rad

Es ist schnell passiert: Man trifft sich in geselliger Runde und zack, ist das erste Bier intus. Aufs Autofahren sollte man dann eher früher als später verzichten.

Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen. Besser noch: jedes Fortbewegungsmittel, das man selbst fährt. Immerhin: Anders als in Ländern wie Rumänien, Tschechien und der Slowakei ist es in Deutschland nicht verboten, in gewissem Rahmen Alkohol zu konsumieren und sich anschließend hinter das Steuer eines Autos zu setzen. Die sogenannte Promillegrenze beträgt in Deutschland für Autofahrer im Ordnungswidrigkeitsbereich 0,5, wenn man kein Fahranfänger mehr ist. Denen drohen bereits bei geringem Konsum hohe Strafen.

In Deutschland sind fünf Promillegrenzen besonders relevant: 0,0, 0,3, 0,5, 1,1 und 1,6 Promille.

Harte Grenze für junge Autofahrer

Eine harte Nullgrenze gilt für Personen bis zum 21. Lebensjahr und Fahranfänger in der Probezeit. Sobald bei einer Kontrolle eine leichte Abweichung festgestellt wird, droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit erwarten Fahranfänger außerdem die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille. Erst darüber, und zwar bis 1,09 Promille, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wird man erwischt, kostet es, sofern keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen, 500 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Doch selbst ab 0,3 Promille kann man sich schon strafbar machen. Das ist dann der Fall, wenn man im Straßenverkehr auffällt, etwa durch Schlangenlinien oder gar einen Unfall. Dann liegt eine "relative Fahruntüchtigkeit" vor.

Apropos Unfall: Wie der ADAC, selbst Anbieter einer Autoversicherung, anmerkt, werden Versicherungsnehmer bei Unfällen im Zusammenhang mit einer Alkoholisierung häufig zur Kasse gebeten. Auch kann es zur Zahlungsverweigerung bei Kaskoschäden kommen. So oder so – es wird teuer.

Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit spricht man in Deutschland ab 1,1 Promille. Das ist unabhängig von der Verhaltens- und Fahrweise und gilt, sobald ein Blutergebnis vorliegt. Dann kommt es auch zu einem Strafverfahren.

Doch es gibt noch eine weitere Grenze: Wer mehr als 1,6 Promille hat, muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und kann nicht auf Milde vor Gericht hoffen. Die MPU wird dann zwingend vorgeschrieben, da eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vermutet wird.

Auch auf dem Fahrrad und dem E-Tretroller drohen Strafen

Die Promillegrenzen gelten auch für andere Verkehrsmittel, etwa das Fahrrad oder die in Städten beliebten E-Tretroller. Ab 1,6 Promille auf dem Rad liegt eine Straftat vor, aber auch darunter kann man sich bereits strafbar machen, wenn man durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auffällt. Wichtig: Alkoholfahrten auf dem Fahrrad können Auswirkungen auf den Führerschein haben, da es zum Beispiel ab 1,6 Promille Punkte in Flensburg gibt, ebenso kann eine MPU angeordnet werden. Ein Nichtbestehen führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Im EU-Ausland gelten je nach Land andere Regeln – und es drohen andere Strafen. Während zum Beispiel Bosnien und Herzegowina oder Griechenland recht milde einsteigen, langen Estland und insbesondere Großbritannien schon bei vergleichsweise niedrigen Blutalkoholwerten mächtig zu.

Am vernünftigsten ist es, nach dem Genuss von Alkohol einfach den Bus oder ein Taxi zu nehmen.

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