Eine Zeugin entdeckt einen brennenden Koran am Ratzeburger Domhof. Jetzt räumt einer von zwei Verdächtigen die Tat ein. Das Motiv ist unklar.
Knapp zwei Monate nach dem Fund eines brennenden Korans am Domhof in Ratzeburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft zwei 18-Jährige als Verdächtige identifiziert. Einer der jungen Männer gab die Tat zu, wie die Polizei mitteilte. Einen Grund für sein Handeln habe er nicht genannt.
In der Nacht des 22. Oktober hatte eine Zeugin einen glimmenden Koran gefunden und die Polizei informiert. Sie gab an, dass zwei jugendliche Personen weggelaufen seien. Das Lübecker Staatsschutzkommissariat hatte die Ermittlungen übernommen und die beiden Heranwachsende nach einem Zeugenhinweis als Verdächtige ausgemacht.
Rechtsgrundlage ist Paragraf 166 des Strafgesetzbuches, das die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen unter Strafe stellt, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Strafandrohung reicht von einer Geldstrafe bis zu maximal drei Jahren Freiheitsstrafe.
