
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die Auskunftei ist nicht verpflichtet, Daten über Zahlungsausfälle sofort zu löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die Auskunftei ist nicht verpflichtet, Daten über Zahlungsausfälle sofort zu löschen, wenn die Rechnungen bezahlt wurden.