Die Gefahr der Geflügelpest ist trotz einer Phase der Entspannung nicht gebannt. Nun gibt es in Potsdam-Mittelmark wieder einen Ausbruch der Tierseuche.
In Brandenburg ist nach einer Phase der Beruhigung erneut die Geflügelpest in einem Agrarbetrieb ausgebrochen. In einem Mastbetrieb im Amt Beetzsee im Kreis Potsdam-Mittelmark sind rund 12.500 Tiere betroffen, wie der Landkreis am Nachmittag mitteilte. Sie wurden bis zum Montagabend getötet. Der Verdacht auf die Geflügelpest hatte sich am Wochenende bestätigt, hieß es.
Bereits im Oktober war in einem Putenmastbetrieb in Amt Beetzsee (Kreis Potsdam-Mittelmark) die Geflügelpest ausgebrochen.
Der Landkreis erließ eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung. Demnach wurde um den nun betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Die betroffenen Bereiche werden an den Hauptzufahrtswegen entsprechend ausgeschildert, wie der Landkreis mitteilte. Geflügel ist im gesamten Landkreis in Ställen zu halten.
Fast 200.000 Tiere in Brandenburg getötet
Seit Anfang September gab es in Deutschland eine Vielzahl von Ausbrüchen in Agrarbetrieben. Inzwischen lockerten etliche Landkreise in Brandenburg die Schutzvorkehrungen wieder.
In Brandenburg mussten im Herbst wegen der Tierseuche bislang mindestens 185.000 Tiere getötet werden, vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner. Im Linumer Teichland (Kreis Ostprignitz-Ruppin) wurden im Oktober massenhaft tote Kraniche eingesammelt und beseitigt.
Auch Katzen betroffen
Die Vogelgrippe, die auch Geflügelpest genannt wird, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Auch Katzen können an der Vogelgrippe erkranken – das zeigten jüngst mehrere Fälle in Neuruppin.
Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden. In den USA infizierte sich ein Mensch laut Behördenangaben im November mit dem Vogelgrippe-Subtyp H5N5.
