Steuern: NRW-Städte setzen Grundsteuer nach Gerichtsentscheid aus

Published 7 hours ago
Source: stern.de
Steuern: NRW-Städte setzen Grundsteuer nach Gerichtsentscheid aus

Ein NRW-Gericht hat unterschiedliche Steuer-Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke als rechtswidrig kassiert. Bis Klarheit herrscht, setzen mehrere Städte die Grundsteuer erst mal aus.

Nach dem gerichtlichen Stopp für das sogenannte Splitting bei der Grundsteuer in NRW haben mehrere Städte die Erhebung der Steuer für 2026 vorerst ausgesetzt. Das gilt etwa für Essen, Oberhausen und Bochum, wie Sprecher der Städte bestätigten. "Wir warten die rechtliche Klärung nun ab", sagte eine Sprecherin der Stadt Essen. Die Bürger würden schriftlich informiert, dass sie vorerst nichts zahlen müssen. Zuvor hatte die "WAZ" berichtet.

Vorübergehend fehlt viel Geld im Stadtsäckel

Damit entgehen den Städten vorübergehend erhebliche Einnahmen. Die Grundsteuer zählt mit einem Gesamtvolumen von gut vier Milliarden Euro pro Jahr zu den wichtigsten Einnahmequellen der NRW-Kommunen. Im Essener Haushalt fehlten damit kurzzeitig etwa 120 Millionen Euro, teilte die Stadt mit. 

Auf das Gesamtjahr gerechnet, werde die spätere Festsetzung der Grundsteuer aber nicht zu Steuerausfällen führen, hieß es aus Bochum. Die Steuer werde wegen der "unklaren Rechtslage" später vereinnahmt, was lediglich die Liquidität im ersten Quartal 2026 belasten werde. Die Entscheidung ist auch für viele Mieter relevant, da Eigentümer die Grundsteuer üblicherweise auf die Miete umlegen.

Keine Lösung zulasten der Gewerbebetriebe

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang Dezember entschieden, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrundeigentümern. Zu der Entscheidung liegt den Städten bisher noch keine schriftliche Begründung vor. 

Solche unterschiedlichen Hebesätze sind nach einem NRW-Gesetz vom Sommer 2024 möglich. Etwa ein Drittel der NRW-Kommunen hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass nach der Neubewertung der NRW-Grundstücke im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform die Wohnkosten stark ansteigen.

Diese Absicht hat das Gelsenkirchener Gericht nicht in Zweifel gezogen. Es sieht das NRW-Gesetz auch insgesamt nicht als verfassungswidrig an. Eine Mehrbelastung speziell der Gewerbegrundstücksbesitzer zur Finanzierung der geringeren Hebesätze für Wohngrundstücke sei in den Kommunalsatzungen aber nicht ausreichend begründet, so das Gericht. Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt.

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