Verfassungsrecht: Solidaritätszuschlag bleibt – vorerst

Published 8 months ago
Source: jungewelt.de
Verfassungsrecht: Solidaritätszuschlag bleibt – vorerst
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Solidaritätszuschlag darf weiter erhoben werden. Ihn zahlen Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende. FDP, CDU/CSU und Großkapital finden das Urteil nicht gut.

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