
Der Bundesgerichtshof hält die Sprengung der Gasröhren für einen geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt. Damit verwirft sie eine Beschwerde des Verdächtigen.


Der Bundesgerichtshof hält die Sprengung der Gasröhren für einen geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt. Damit verwirft sie eine Beschwerde des Verdächtigen.