Gesundheit: Behandlungsfehler: Grüne attestieren Regierung Passivität

Published 3 hours ago
Source: stern.de
Gesundheit: Behandlungsfehler: Grüne attestieren Regierung Passivität

Ist die sächsische Regierung zu nachlässig beim Thema ärztliche Behandlungsfehler? Genau das werfen die Grünen der CDU-SPD-Koalition vor. Die verweist auf Selbstverwaltung des Medizinischen Dienstes.

Die Grünen verlangen von der sächsischen Regierung mehr Augenmerk auf medizinische Behandlungsfehler. Betroffene würden keine politischen Ausflüchte hören wollen, erklärte der Landtagsabgeordnete Thomas Löser. "Wenn 176 Menschen in Sachsen nachweislich Opfer von Behandlungsfehlern wurden, darf die Staatsregierung nicht die Augen vor diesem Thema verschließen."

Keine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern

Löser zufolge verweist Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zwar auf bestehende Instrumente wie Qualitätsprüfungen, Beschwerdestellen und interne Meldesysteme in Krankenhäusern. Eine landesweite, systematische Erfassung schwerwiegender Behandlungsfehler existiere jedoch nicht. "Auch bleibt offen, wie Erkenntnisse aus Prüfungen tatsächlich landesweit ausgewertet und zur Prävention genutzt werden."

614 Gutachten im Jahr 2024 - jeder dritte Fall Fehler mit Schaden

Köpping hatte daran erinnert, dass der Medizinische Dienst auf seiner Website Zahlen zu den Behandlungsfehlern veröffentlicht - zuletzt Ende Oktober. Die Angaben bezogen sich auf das Jahr 2024. Demnach hatten Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen in damals 614 Sachverständigengutachten zu Vorwürfen hinsichtlich Behandlungsfehlern erstellt. In jedem dritten Fall (28,7 Prozent) wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. Sie kommen in allen Fachgebieten vor - von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin, hieß es.

"Unsere Gutachten tragen dazu bei, dass Betroffene den Krankheitsverlauf besser nachvollziehen und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen prüfen können", erklärte Katrin Richter, Fachreferentin beim Medizinischen Dienst.Die Begutachtungszahlen würden nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens zeigen, hieß es weiter. Viele Behandlungsfehler blieben unbekannt, weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. In Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst.

Bei möglichen Behandlungsfehlern ist Medizinischer Dienst am Zug

Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Gutachter klären dann, ob ein Fehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann Patienten gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

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