Beim Rosenmontagsumzug in Mannheim war der Mann in eine Menschengemenge gerast. Zwei Menschen starben, viele weitere wurden verletzt. Dabei war das wohl anders geplant gewesen.
Der Mannheimer Amokfahrer wird nach dem tödlichen Vorfall an Rosenmontag in der Innenstadt bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das entschied das Landgericht Mannheim und verurteilte den Mann zudem unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der 40-Jährige aus musste sich wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs vor dem Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verantworten. Laut Anklage war er am 3. März 2025 in der Mannheimer Innenstadt gegen 12.14 Uhr mit seinem Wagen mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das "Überraschungsmoment" ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer ausgeführt.
Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der Fußgängerzone. Mehrere weitere Menschen wurden verletzt, bevor ein Taxifahrer den Mann stoppen konnte. Ein politisches Motiv gibt es laut Anklage nicht.
Mannheim-Todesfahrer wollte sich wohl selbst das Leben nehmen
Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer "seelischen Krise" befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.
Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.
Dann sei der Mann geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei fand ihn.
Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. An jenem Montag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie er gesagt haben soll. Seither saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Mann wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vergangene Woche vor dem Gericht ausgesagt – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten im Anschluss, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Nebenkläger hätten sich den Ausführungen und Anträgen der Anklagebehörde angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur Strafhöhe gestellt.
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