Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, ist erneut mit einer Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta gescheitert. Auf die von ihm angestrebte Löschung zweier Facebook-Gruppen habe er keinen Anspruch, urteilte das Berliner Kammergericht am Dienstag laut Mitteilung eines Sprechers. Damit bestätigte das Kammergericht ein gleichlautendes Urteil des Berliner Landgerichts vom November 2023.
Die beiden Facebook-Gruppen, die sich nach eigener Aussage kritisch mit den Zielen und dem öffentlichen Auftreten der DUH auseinandersetzen wollen, haben laut Gericht jeweils eine fünfstellige Anzahl an Mitgliedern. Von einzelnen Gruppenmitgliedern kommt es immer wieder zu öffentlichen Schmähungen und Beleidigungen sowie Mord- und Gewaltandrohungen gegen Resch.
Die Gruppen selbst verstoßen aus Sicht der Kammer aber weder durch ihren Namen, ihre Beschreibung noch ihr Titelbild gegen die Gemeinschaftsstandards von Meta. Eine Löschung der Gruppen würde daher unverhältnismäßig in die Rechte derjenigen Nutzer eingreifen, die keine rechtswidrigen Inhalte veröffentlichten, so die Argumentation.
Auch Reschs allgemeines Persönlichkeitsrecht sah die Kammer nicht allein dadurch verletzt, dass Meta die Bildung von Gruppen bei Facebook ermögliche. Die Mehrzahl der Nutzer der Gruppen verhalte sich rechtstreu, so das Gericht. Resch stehe es frei, juristisch gegen rechtswidrige Beiträge vorzugehen.
