An den Weihnachtsfeiertagen können Steuerschuldner aufatmen. Die Finanzämter wollen in der Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten.
Brandenburgs Finanzämter wahren auch in diesem Jahr ihren "Weihnachtsfrieden". Säumige Steuerzahler in Brandenburg müssen sich somit während der Weihnachtsfeiertage keine Sorgen wegen offener Steuerzahlungen machen. Vom 22. bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter keine Vollstreckungen für Bürger mit Steuerrückständen vollziehen, wie das Finanzministerium mitteilte.
"Das ist eine gute und jahrelange Tradition", sagte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) laut Mitteilung. Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ein endgültiger Steuerausfall etwa durch Verjährung drohen würde.
Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel herrscht auch in den Ämtern Ruhe. Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar bleiben die 13 Finanzämter geschlossen.
