Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet - und jetzt geurteilt.
Ein marodes Streckennetz, kaputte Bahnschwellen - und die Frage nach der persönlichen Schuld zweier Bahn-Mitarbeiter am Tod von fünf Menschen beschäftigt die Justiz. Rund dreieinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen ist der Prozess gegen zwei Beschäftigte der Deutschen Bahn beim Landgericht München II mit Freisprüchen zu Ende gegangen.
"Ist also niemand schuld?", fragt der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Aus Sicht des Gerichts ist zumindest niemand persönlich strafrechtlich verantwortlich für das Unglück, bei dem im Juni 2022 vier Frauen und ein 13-Jähriger starben, mehr als 70 Menschen verletzt wurden.
Das Gericht habe "eine unfallursächliche Pflichtverletzung nicht feststellen können", sagt Lenz und begründet damit den Freispruch des für die Strecke zuständigen Bezirksleiters Fahrbahn, der für die Bahnanlage verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert.
Gericht: Marode Schienen von außen nicht zu erkennen
Wie marode die Schienen waren, die schließlich dafür sorgten, dass der Zug im oberbayerischen Burgrain entgleiste, habe man von außen gar nicht sehen können, sagt Lenz. Eine chemische Reaktion innerhalb der Betonschwellen habe dazu geführt, dass sie morsch wurden.
Zwar sei bekannt gewesen, dass das Schienennetz in der Region "marode" sei. "Da schlägt's und scheppert's und macht's und tut's." Aber keiner der Zeugen habe vor Gericht geäußert, "dass er konkret Sicherheitsbedenken gehabt hätte", betont Richter Lenz. "Das war eine Komfortfrage."
Einen "Sorgfaltsverstoß" sieht das Gericht nicht - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen verzögert hatte, "wiederholtes und systematisches Versagen" vorwarf. Infrage stand beispielsweise, ob in dem fraglichen Schienenbereich eine Langsamfahrstrecke hätte eingerichtet werden müssen. "Wir können unterm Strich nicht feststellen, dass er sich eines Pflichtverstoßes schuldig gemacht hat" - so die abschließende Beurteilung von Richter Lenz.
Lokführer berichtete vor Unfall von "Schlenker"
Von einem Schlagen und Scheppern auf den Schienen, einem "Schlenker", hatte auch ein Lokführer dem zuständigen Fahrdienstleiter am Tag vor dem Unfall berichtet. Weil der Mann diese Meldung nicht weiter gab, stand auch er vor Gericht.
Ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Sie sah ein "Augenblicksversagen" nach jahrelang tadelloser Arbeit. Auch dieser Forderung folgte das Gericht aber nicht.
Verstoß gegen Sorgfaltspflicht
Die Kammer sieht in dem Versäumnis, den Funkspruch weiterzugeben, zwar schon einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Ob der Unfall im Fall der Weitergabe dann verhindert worden wäre, sei aber fraglich.
Das Gericht könne "letzten Endes nicht sicher sagen, ob es dann zu einer Vermeidung des Unfalls gekommen wäre", sagt Lenz. "Es spricht sogar manches dafür, dass der Unfall trotzdem stattgefunden hätte." Unklar sei zum Beispiel, ob der gemeldete "Schlenker" überhaupt genau dort auftrat, wo später der Unfall verursacht wurde.
Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt.
Kosmos Bahn
"Ist das Gerechtigkeit?", fragt Richter Lenz auch. Und betont, aus seiner Sicht habe seine Kammer durchaus zur Gerechtigkeit beigetragen. "Wir sind dazu auch in den Kosmos Bahn tief eingedrungen", sagt er. "Da gibt’s Strukturelemente in diesem System, die uns unverständlich geblieben sind." Beispielsweise könne er nicht verstehen, warum Funksprüche nicht digital weitergegeben werden. "Das ist etwas, was wir nicht begreifen können, wenn es um die Sicherheit geht."
Auch die Schilderungen der knappen Budgets sei eindrücklich gewesen. "Spätestens Mitte des Jahres war der Budgettopf leer." Besonders kritisch äußerte er sich zu dem Aussageverhalten von Bahn-Mitarbeitern, die als Zeugen ausgesagt hätten und denen es dabei aus seiner Sicht vor allem um die eigene Haut gegangen sei.
Die Deutsche Bahn wollte das Urteil auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht kommentieren, verwies auf eine "uneingeschränkte und vollumfassende" Kooperation mit der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren. "Wir werden die Urteilsbegründung des Landgerichts München II auch für die weitere Aufarbeitung nutzen und gegebenenfalls notwendige weitere Anpassungen an Regelwerk und Prozesses prüfen", sagt ein Sprecher.
Ob die juristische Aufarbeitung mit den Freisprüchen abgeschlossen ist, bleibt zunächst aber unklar. Die Staatsanwaltschaft München II lässt offen, ob sie Rechtsmittel einlegen und in Revision gehen will. Man wolle das nun erwägen, sagt ein Sprecher. Eine Woche hat die Behörde dafür Zeit.
