Ein Mann wird erschossen, seine Leiche finden Taucher später in sechs Teile zerlegt im Rhein. War es Mord? Das muss das Landgericht Waldshut-Tiengen nun erneut prüfen.
Nach tödlichen Schüssen auf einen Tunesier in Südbaden vor zwei Jahren muss das Verfahren gegen den Täter neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags mit den Feststellungen auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurück. (Az. 1 StR 216/25)
Die Schwester des Opfers hatte sich als Nebenklägerin in Karlsruhe gegen das Urteil gewehrt. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um Mord, nicht Totschlag. Der erste Strafsenat des BGH folgte nun ihrem Antrag, das Urteil aufzuheben. Das Landgericht habe das Mordmerkmal der Heimtücke rechtsfehlerhaft ausgeschlossen, weil es sich bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auf den falschen Zeitpunkt bezogen habe, so der Senat.
Taucher fanden Leichenteile im Rhein
Am 23. Dezember 2023 hatte der deutsche Angeklagte den 38-jährigen Tunesier in einer Flüchtlingsunterkunft im südbadischen Rickenbach mit einer halbautomatischen Selbstladepistole getötet. An den Weihnachtsfeiertagen zerlegte er die Leiche mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte sie mit Maschendraht und warf sie in den Rhein. Taucher fanden die Leichenteile später bei Breisach.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den damals 58 Jahre alten Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von ihm bedroht gefühlt haben. Mordmerkmale erkannte das Gericht nicht.
Das kritisierten sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Nebenklage in der Revisionsverhandlung am BGH scharf. So habe das Landgericht etwa das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ausgeschlossen, obwohl rassistische Einstellungen des Täters belegt gewesen seien, sagten sie im Dezember in Karlsruhe. Auch mit diesem Mordmerkmal müsse sich das Landgericht in der erneuten Verhandlung beschäftigen, sagte der Vorsitzende Richter am BGH.
