Schleswig-Holstein will, dass geduldete Flüchtlinge mit Arbeit schneller ein Bleiberecht erhalten – und fordert dafür Änderungen vom Bund. Geplant ist eine Bundesratsinitiative.
Schleswig-Holstein drängt mit einer Bundesratsinitiative auf ein besseres Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung. Das Kabinett beschloss, die Bundesregierung aufzufordern, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarten Regelungen für ein Bleiberecht gut integrierter Geduldeter rasch umzusetzen. Wie das Sozialministerium in Kiel mitteilte, ist das Ziel, die Arbeitsmarktintegration zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
"Wir stellen zunehmend fest, dass Menschen unser Land verlassen müssen, obwohl sie in Ausbildung oder Arbeit sind", sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). "Das ist weder für die Geflüchteten noch für unsere Wirtschaft nachvollziehbar." Daher wolle die Landesregierung Planungssicherheit für Geflüchtete und Betriebe.
Schleswig-Holstein fordert in seinem Antrag, Geduldeten ein Bleiberecht zu gewähren, wenn sie seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben und seit einem Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten. Zudem müssen sie laut Ministerium Integrationsleistungen nachweisen, ihre Identität klären und straffrei sein. Schleswig-Holsteins Antrag wird dem Ministerium zufolge voraussichtlich am 30. Januar im Bundesrat beraten.
Frist der Regelung sollte verlängert werden
Die Bundesregierung hat den Angaben nach bereits eine Regelung mit einer Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren im Koalitionsvertrag verankert. Nun plädiert das Land dafür, die Frist zu verkürzen, um Integration zu fördern und die Regelung effektiver zu machen.
Zudem sollen die Regelungen nach dem Koalitionsvertrag bis Ende 2027 befristet sein. Diese Frist sollte aus Sicht von Schleswig-Holstein bis Ende 2029 verlängert werden. "Die Bundesregierung hat hier fast ein Jahr verstreichen lassen, deshalb muss die Frist verlängert werden", erklärte Touré. Eine zu kurze Frist untergrabe die Planungs- und Rechtssicherheit.
Die bisherigen Regeln zur Duldung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz fänden kaum Anwendung, erklärte das Sozialministerium. So habe es im September 2025 bundesweit 187.542 Geduldete gegeben, doch nur 2.904 hatten eine Ausbildungsduldung und 1.376 eine Beschäftigungsduldung. Künftig sollte eine Ausbildung oder Beschäftigung der Betroffenen stärker als bisher das Rückführungsinteresse überwiegen.
