Aktuelle Gesetzeslage 2026: Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Wann drohen Strafen und Bußgelder?

Published 6 hours ago
Source: stern.de
Aktuelle Gesetzeslage 2026: Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Wann drohen Strafen und Bußgelder?

Die Anmeldung eines eigenen Balkonkraftwerks ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Bei fehlender Registrierung drohen rechtliche Konsequenzen oder finanzielle Nachteile.

Ein Balkonkraftwerk kaufen und direkt eigenen Strom erzeugen – das klingt nach einem schnellen Einstieg: aufstellen, einstecken, los geht es. In der Praxis ist es aber nicht ganz so simpel. Auch wenn sich damit oft zügig ein Teil des Eigenverbrauchs abdecken lässt, sind weiterhin einige formale Schritte nötig.

Immerhin wurden die Abläufe durch das 2024 beschlossene Solarpaket I deutlich vereinfacht. Die Anmeldepflicht ist jedoch nicht komplett entfallen. 

Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt

Bis vor Kurzem musste ein Balkonkraftwerk zusätzlich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Diese Pflicht ist seit dem 16. Mai 2024 weggefallen – geregelt in § 8 Absatz 5a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel ist es, die Inbetriebnahme für private Haushalte zu erleichtern und den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Ganz ohne Anmeldung geht es allerdings weiterhin nicht.

Wer noch nach einer steckerfertigen Anlage sucht: Beim Anbieter Kleines Kraftwerk gibt es Sets mit einem Modul ebenso wie größere Varianten mit zwei oder vier Modulen – teils inklusive Halterung für den Balkon oder Optionen für Hauswand, Dach oder Garten. Aktuell sind dort Rabatte von bis zu 30 Prozent auf ausgewählte Komplett-Sets ausgewiesen.

Details zum Angebot:

  • Komplett-Set mit 2 bifazialen Modulen mit 450 Watt Peak Leistung
  • 800-Watt-Wechselrichter von Hoymiles (HMS-800W-2T) mit WLAN-Funktion
  • Inklusive 2 patentierten Halterungen für den Gitterbalkon "Made in Germany"
  • Preis: 399 statt 679 Euro

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Wie wird ein Balkonkraftwerk angemeldet? 

PV-Anlagen müssen grundsätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden – das gilt nach wie vor auch für die kleinen Balkonkraftwerke. Wird eine Mini-PV-Anlage in Betrieb genommen, haben Nutzer einen Monat lang Zeit, um diese im Register anzumelden. Aber es gibt einen kleinen Lichtblick, denn auch hier wurde kräftig vereinfacht: Statt wie bisher 20 müssen jetzt nur noch wenige Angaben zur Solaranlage getätigt werden. Das Ganze funktioniert ganz einfach online. Damit lässt sich im Handumdrehen ein Balkonkraftwerk anmelden, um eigenen Strom zu erzeugen. 

Diese Angaben sind aktuell noch nötig:

  • Wo wurde die Anlage installiert? Adresse beziehungsweise Standort der Anlage
  • Um was für eine Anlage handelt es sich? Name der Anlage ("Balkonkraftwerk")
  • Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen?
  • Wie viel Leistung hat die Anlage insgesamt?
  • Welche Leistung hat der Wechselrichter?
  • Wie lautet die Zählernummer?

Auch bei Ebay gibt es zahlreiche Balkonkraftwerk-Optionen, die mit der vereinfachten Anmeldung betrieben werden dürfen.

Details zum Angebot:

  • Komplett-Set mit 2 Modulen und einer Gesamtleistung von 1.000 Watt
  • Mit 800-Watt-Wechselrichter von Hoymiles (HMS-800W-2T)
  • Halterung muss separat erworben werden
  • Preis: 299 Euro 

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Der Grund für die Registrierungspflicht ist, dass auch Mini-PV-Anlagen grundsätzlich Strom in das öffentliche Netz abgeben könnten. In der Praxis wird der Ertrag bei Balkonkraftwerken meist direkt im Haushalt verbraucht – deshalb halten manche die Anmeldung für überflüssig. Ganz folgenlos bleibt ein Verzicht darauf aber nicht unbedingt.

Droht eine Strafe, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird?

Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist rechtlich vorgeschrieben. Dahinter steht der Gedanke, dass auch kleine Erzeugungsanlagen Teil der Stromversorgung sind und deshalb bei den zuständigen Stellen erfasst werden müssen. Wer sein Balkonkraftwerk nicht registriert, begeht nach § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung eine Ordnungswidrigkeit. Möglich sind Bußgelder im dreistelligen Bereich – im Extremfall wird auch eine Trennung vom Netz als Konsequenz genannt.

Praktisch ist die Durchsetzung jedoch begrenzt, weil Betreiber kleiner Balkonkraftwerke in der Regel keine Einspeisevergütung erhalten und der erzeugte Strom überwiegend selbst genutzt wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, registriert die Anlage dennoch: Der Vorgang ist in der Regel schnell erledigt – und mögliche Diskussionen oder Risiken lassen sich damit vermeiden.

Amazon bietet eine große Auswahl an Balkonkraftwerken jeder Größe, die sich bis 800 Watt vereinfacht anmelden lassen.

Details zum Angebot:

  • Komplett-Set mit 2 bifazialen Modulen mit je 450 Watt Leistung
  • 800-Watt-Wechselrichter
  • Halterung muss separat erworben werden
  • Preis: 309,99 Euro

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Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Balkonkraftwerke dürfen in Deutschland eine maximale Ausgangsleistung von 800 Watt erreichen. Diese Begrenzung bezieht sich auf den Wechselrichter, der höchstens 800 Watt in das Hausnetz einspeisen darf. Darüber hinaus gibt es auch für die Solarmodule selbst eine Obergrenze: Die angeschlossene Gesamtleistung der Panels darf maximal 2.000 Watt Peak (Wp) betragen. Laut neuer VDE-Norm dürfen dabei Geräte bis 960 Wp Leistung per Schuko-Stecker mit dem Hausnetz verbunden werden. 

Die Anzahl der verwendeten Solarpanels ist dabei nicht vorgeschrieben – entscheidend ist nur die Gesamtleistung. Für Balkonkraftwerke bis 800 Watt reicht eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister aus, was den bürokratischen Aufwand deutlich reduziert.

Die Fakten in der Übersicht

  • Seit dem 16. Mai 2024 muss der Netzbetreiber nicht mehr informiert werden.
  • Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt sind nach wie vor im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.
  • Das Anmeldeformular ist vereinfacht worden, aktuell sind nur noch fünf Angaben nötig.
  • Die Anmeldung lässt sich einfach online tätigen.
  • Die Anmeldung ist kostenlos.
  • Nutzer eines Balkonkraftwerks haben einen Monat nach Inbetriebnahme Zeit, die Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
  • Bei Nicht-Anmeldung kann theoretisch eine Strafe in Form eines Bußgelds erfolgen.

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